Deutschland

AfD Brandenburg wehrt sich gegen "gesichert rechtsextrem" mit Abmahnung

Auch die AfD Brandenburg, die das dortige SPD-geführte Innenministerium in der vergangenen Woche zu "gesichert rechtsextrem" erklärte, setzt sich gegen diese Einstufung rechtlich zur Wehr. Schließlich stehen Bürgermeisterwahlen an.
AfD Brandenburg wehrt sich gegen "gesichert rechtsextrem" mit AbmahnungQuelle: www.globallookpress.com © Bernd von Jutrczenka

Das ist eine neue Variante: Der Landesverband Brandenburg der AfD hat dem Innenministerium des Landes durch einen Anwalt eine Abmahnung zukommen lassen, weil dieses am 7. Mai erklärte, die AfD sei auch in Brandenburg "gesichert rechtsextrem". Diese Erklärung erfolgte am selben Tag, als Innenministerin Katrin Lange ihren Verfassungsschutzchef Jörg Müller entließ. Angeblich hatte dieser schon Ende vergangenen Jahres diesen Schritt vornehmen wollen. Der RBB hat die neue Bewertung durch Lange in der vergangenen Woche so kommentiert: "Politisch ist im Fall der AfD fraglich, ob die Einstufung durch den Verfassungsschutz der Partei womöglich sogar in die Karten gespielt hat."

Auf Bundesebene hat die AfD gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextrem", die auf einem nicht veröffentlichten Gutachten beruht, einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Köln gestellt; bis zur Entscheidung wird diese Bewertung vorerst nicht verwendet.

Die Brandenburger AfD griff dagegen zu einem zivilrechtlichen Mittel, der Abmahnung. "Das Vorgehen des Innenministeriums", so der Landesvorsitzende René Springer, "ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es lässt jede sachliche Begründung vermissen, ignoriert Urteile deutscher Gerichte und diffamiert eine demokratisch gewählte Oppositionspartei – und das ausgerechnet in einem Jahr, in dem im ganzen Land Bürgermeisterwahlen stattfinden."

Bis zum 19. Mai soll das brandenburgische Innenministerium nun bekannt geben, dass, so nach Presseberichten das Anschreiben des Anwalts, "die Aussagen zur Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch rechtswidrig waren".

Den Charakter der AfD Brandenburg, heißt es weiter in dem Schreiben, prägten keine "verfassungswidrigen Äußerungen und Verhaltensweisen". Außerdem gebe es keine Anzeichen für eine "aktiv kämpferische Haltung". Letzteres wurde vom Bundesverfassungsgericht als eine der Voraussetzungen für ein Parteienverbot genannt.

Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern haben Kandidaten der AfD am Sonntag bei drei von vier Landratswahlen die Stichwahl erreicht. In Vorpommern-Greifswald liegt der bisherige Amtsinhaber von der CDU nur 1,4 Prozent vor der AfD-Kandidatin. Die AfD liegt in den neuesten Umfragen zu Landtagswahlen sowohl in Brandenburg als auch in Mecklenburg-Vorpommern mit 29 Prozent an erster Stelle.

"Diese Einstufung hat keine rechtliche Grundlage", so René Springer, "ist politisch motiviert und ein eklatanter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates."

Das brandenburgische Innenministerium hat den Eingang der Abmahnung bestätigt.

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