
Ballweg-Prozess: Antrag der Staatsanwaltschaft auf Absetzung der Richter abgelehnt

Von Felicitas Rabe
In der Hauptverhandlung gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg wegen angeblicher Steuerhinterziehung hatte das Gericht am 17. März zuletzt eine mögliche Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Vorwürfe gegen den Stuttgarter Unternehmer seien nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts nicht haltbar. Aus diesem Grund schlug die Stuttgarter Kammer die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 Absatz 2 Strafprozessordnung vor: Beendigung der Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit.

Infolgedessen beantragte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft noch am selben Verhandlungstag, die Vorsitzende Richterin sowie zwei weitere Richter der Strafgerichtskammer wegen Befangenheit abzusetzen. Am Freitag wurde der Befangenheitsantrag von der 10. Wirtschaftskammer des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen.
In der Pressemitteilung der Bürgerinitiative Querdenken-711 vom Sonntag erläutern die Verteidiger von Michael Ballweg, wie die Staatsanwaltschaft ihren Befangenheitsantrag begründete und weshalb das Landgericht den Antrag als unbegründet abwies. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe den Befangenheitsantrag gegenüber den Richtern wie folgt begründet: Durch das Vorlesen eines Vermerks aus dem Rechtsgespräch, welches am 12. März zwischen Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Verteidigung stattfand, habe das Gericht vor der Öffentlichkeit eine vorgefasste Meinung zum Verfahren gegen Ballweg geäußert. Außerdem habe das Gericht über seine Pressestelle Inhalte aus dem Rechtsgespräch an die Öffentlichkeit gebracht. Insofern betrachte die Staatsanwaltschaft die Richter als befangen.
Die Ablehnung des Befangenheitsantrags begründete das Gericht am Freitag damit, "dass die Kammer lediglich ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen sei". Mit dem Verlesen von Inhalten des Rechtsgesprächs habe es sich ausdrücklich um eine vorläufige und keineswegs endgültige Rechtsauffassung gehandelt. Laut Entscheid des Bundesverfassungsgerichts (BGH) stelle die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip dar. Das Gericht sei durch die Veröffentlichung der Gesprächsinhalte lediglich dieser gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen.
Auf Anfrage von RT DE bewertete der Kölner Strafverteidiger Dirk Sattelmaier die Ablehnung des Befangenheitsantrags am Montag:
"Die Ablehnung des Befangenheitsantrags war vorhersehbar und verweist auf die sicherlich auch der Staatsanwaltschaft bekannte, einschlägige Rechtssprechung des BGH. Wir Verteidiger bemängeln zwar in anderen Zusammenhängen auch häufig das Instrument einer 'vorläufigen' Bewertung durch das Gericht. Allerdings stellen sich in diesen Fällen dann eben die Staatsanwaltschaften genau gegen unsere Argumentationen. Vor diesem Hintergrund darf das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchaus als hilfloses und von vorneherein aussichtsloses Possenspiel bezeichnet werden."
In der Pressemitteilung meldete sich auch Ballwegs Strafverteidiger Ralf Ludwig zu Wort. Ihm zufolge müsse die Staatsanwaltschaft eine offene und kritische Diskussion über das Verfahren als Teil eines fairen Verfahrens akzeptieren. Stattdessen agiere die Staatsanwaltschaft ihrem gesetzlichen Auftrag zu wider offensichtlich mit ausschließlichem Belastungseifer. Dabei handele es sich um grenzwertiges Verhalten einer dem Recht und Gesetz verpflichteten Behörde.
Laut Gregor Samimi, einem weiteren Strafverteidiger von Michael Ballweg, habe das Gericht mit dieser Entscheidung klargestellt, dass es sich nicht durch unbegründete Befangenheitsanträge unter Druck setzen lassen würde. Der Gerichtsbeschluss stärke das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und unterstreiche die Bedeutung der richterlichen Neutralität.
Am Dienstag, den 1. April, um 9 Uhr wird die Hauptverhandlung gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart fortgesetzt. Ballweg und sein Verteidigungsteam laden nationale und internationale Pressevertreter ausdrücklich zur Beobachtung des Verfahrens ein, um "ihre Kontrollfunktion gegenüber der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen". Schließlich habe der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2019 festgestellt, "dass die deutschen Staatsanwaltschaften den Anforderungen an eine unabhängige Justizbehörde nicht entsprechen".
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