Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Alter Bundestag darf über XXL-Schulden abstimmen

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Die Anträge seien unbegründet, entschied das Gericht in Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht: Alter Bundestag darf über XXL-Schulden abstimmenQuelle: www.globallookpress.com

Das am Freitag von Union, SPD und Grünen vereinbarte sogenannte Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur wird zumindest an rechtlichen Einwänden nicht scheitern. Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag Eilanträge seitens der AfD und der Linken gegen Sondersitzungen des Bundestages in alter Zusammensetzung zurück. 

Die Anträge seien unbegründet, entschied das Gericht in Karlsruhe: Die Wahlperiode des alten Bundestages werde nach Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Mit der Entscheidung des Gerichts dürfen SPD und Union nun den bisherigen Bundestag noch über ihre Schuldenvereinbarung abstimmen lassen. 

Der neue Bundestag kommt am 25. März erstmals zusammen. Der alte Bundestag soll am kommenden Dienstag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das Grundgesetz ändern – für das Milliarden-Finanzpaket. Der von der Bild-Zeitung zitierte Verfassungsexperte Volker Boehme-Neßler kritisiert die Entscheidung: Zwar sehe das Grundgesetz die Möglichkeit vor, dass der alte Bundestag noch einmal einberufen werden kann, auch wenn bereits ein neuer gewählt wurde. Aber dies sei eine Notfall-Regelung. Einen solchen "Notfall" könne der Experte in der Sondersitzung nicht erkennen.

Union und SPD wollen den alten Bundestag noch einmal einberufen, weil sie nur nach der alten Sitzverteilung mithilfe der Stimmen der Grünen die erforderliche Mehrheit für ihr gigantisches Schulden-Paket zusammenbekommen würden. Dafür muss nämlich die Verfassung geändert werden, wofür es eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Im neuen Bundestag – der spätestens am 25. März zusammenkommen muss – bräuchte es für eine solche Mehrheit auch die Stimmen von AfD und Linken. Diese Parteien haben dem Vorhaben eine Absage erteilt und stellten Anfang der Woche Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht. 

Am Freitagnachmittag hatten Union, SPD und Grüne eine Einigung mit Blick auf das milliardenschwere Finanzpaket verkündet, über das in der kommenden Woche entschieden werden soll. Das Paket besteht aus einem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für Wirtschaft und Infrastruktur und einer Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben. Die Grünen hatten durchgesetzt, dass 100 Milliarden Euro des Sondervermögens für einen Klimatransformationsfonds verwendet werden.

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