Ohne Gründe zu nennen: Volksbank kündigt Geschäftskonto der AfD
Der Stadtverband der AfD für den Kreis Düsseldorf meldet auf dem Kurznachrichtendienst X, die Volksbank Düsseldorf Neuss habe dem Verband ohne Angabe von Gründen das Konto gekündigt.
Die AfD Düsseldorf veröffentlichte auf ihrem Account das Schreiben der Volksbank Düsseldorf Neuss. Darin heißt es lapidar: "Wir machen vom Recht gemäß § 19 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebrauch und kündigen Ihnen die Geschäftsverbindung zum 31. März 2025."
Debanking ist Wahlkampf der besonderen Art: Die Volksbank Düsseldorf Neuss kündigt der AfD Düsseldorf kurzerhand die Konten - mitten in der heissen Phase des Bundestagswahlkampfes 2025! Und wir sind nicht die einzige AfD Gliederung, die von diesem Debanking in NRW betroffen ist! pic.twitter.com/x8SzCN4QAs
— Die Alternative für Düsseldorf (@AfDDuesseldorf) January 17, 2025
Der Verband teilt zudem mit, er sei nicht allein von einer Kündigung betroffen. Der Tweet legt nahe, dass in Nordrhein-Westfalen den AfD-Verbänden mitten im Wahlkampf systematisch die Bankkonten gekündigt werden.
Die Kündigung von Geschäftskonten ist in Deutschland ein gängiges Mittel, um unabhängige Journalisten und Medien die Arbeit zu erschweren oder ganz zu verunmöglichen. Dies geschieht in einem Umfang, dass sich bereits ein Begriff für diese massiven Eingriffe etabliert hat: De-Banking.
Inzwischen wird die Maßnahme auch gegen Parteien eingesetzt. Zunächst berichtete die österreichische FPÖ, einem ihrer Berater sei das Konto gekündigt worden. Nun trifft es die AfD.
Das Mittel der Kontokündigung hat für die Betroffenen einschneidende Konsequenzen, da es die Fortsetzung der Arbeit unmittelbar bedroht. Allerdings kann mit dem Hinweis auf die Freiheit der Geschäftsbanken direkter staatlicher Einfluss abgestritten werden. Jedoch erscheint es wenig plausibel, dass die Kontokündigungen im derzeitigen Ausmaß ohne politische Einflussnahme auf die jeweiligen Kreditinstitute erfolgen.
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