Liveticker Bundestagswahl: BSW scheitert an Fünfprozenthürde – Karlsruhe verweigert Neuauszählung

13.03.2025 20:12 Uhr
20:12 Uhr
Doppeltes Aus: BSW kommt nicht über fünf Prozent – und scheitert mit Klage auf Neuauszählung in Karlsruhe
Bereits im Laufe des heutigen Nachmittags stand fest, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) die Fünfprozenthürde nicht überwinden kann. Es bleibt also bei dem denkbar knappen Scheitern gerade unterhalb der Fünf-Prozent-Marke. Am morgigen Freitag soll das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl verkündet werden.
Wie der Spiegel berichtet, liegen nun die amtlichen Endergebnisse aus den Ländern vor. Im Zuge der Überprüfungen seien lediglich 4.277 weitere Stimmen für das BSW "gefunden" worden, die bislang falsch zugeordnet worden waren. Für den Einzug in den Bundestag hätte das BSW jedoch noch mindestens 9.500 zusätzliche Stimmen benötigt. Das BSW kam somit auf 4,98 Prozent der Wählerstimmen.
Bundestagswahl • Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge u.a. v. BSW auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, vor Feststellung des endgültigen Ergebnisses eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen zu erreichen:https://t.co/LCvxXr7uqChttps://t.co/cK7GZO7mfu
— Wahlrecht.de (@Wahlrecht_de) March 13, 2025Erst am Dienstag war die Wagenknecht-Partei vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um eine Neuauszählung aller Bundestagswahlstimmen zu erwirken (RT DE berichtete). Wie heute Abend gemeldet wurde, haben die Karlsruher Richter entschieden: Die Anträge auf Neuauszählung, die einzelne Mitglieder des BSW, darunter die Parteivorsitzenden Wagenknecht und Amira Mohamed Ali, Abgeordnete und zwei Wähler eingereicht hatten, wurden abgewiesen. Die Anträge seien unzulässig, erklärte das Gericht laut Berliner Zeitung.
Daraus folgt auch, dass morgen der Bundeswahlausschuss das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl feststellen kann. Bundeswahlleiterin Ruth Brand wird das Ergebnis verkünden; die Sitzung des Bundeswahlausschusses wird live übertragen.
14:45 Uhr
"Finanzpolitischer Staatsstreich" – AfD-Chefin Alice Weidel rechnet mit "Wahlgewinner" Merz ab
Gleich im Eröffnungssatz erklärt Weidel vor den Abgeordneten - "wir leben in historischen Zeiten" -, dass es noch nie einen Bewerber auf das Bundeskanzleramt gegeben hätte, der "in so kurzer Zeit so viele Wahlversprechen gebrochen" hätte, wie Friedrich Merz. Dies bezogen auf die von ihm angekündigten Pläne zu kommenden (Nicht-)Grenzschließungen, Abweisungen von Asylsuchenden und Abschieberegelungen oder den kontrovers diskutierten Pläne zur Schuldenbremse. Weidel wörtlich:
"Sie werden in die Geschichte eingehen als der Totengräber der Schuldenbremse, die sie im Wahlkampf noch so vehement und verlogen verteidigt haben."
Aktuell einige man sich gemeinsam "mit dem Wahlverlierer SPD" auf das größte Schuldenpaket, "seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland". Dieses wolle die Union "durchdrücken, mit einem skrupellosen Angriff auf unsere Verfassung und auf die demokratische Legitimität, die sie mit diesen fragwürdigen Sondersitzungen im Hauruckverfahren verächtlich machen".
Das aktuelle politische Agieren "zeugt von der Verachtung vor dem Wählerwillen", so Weidel weiter ausführend. Die horrende Schuldensumme sei "eine gigantische Hypothek, mit der sie sich an den kommenden Generationen versündigen". Das "Sondervermögen" und die damit verbundenen zu erwartenden Belastungen für die Bürger nannte Weidel einen "finanzpolitischen Staatsstreich".
Was die Union unter seiner Führung plane, klinge "nach schwarzer Ampel im Endstadium". Zum Thema der vermeintlich benötigten, immensen hohen Summen für die Verteidigung des Landes, erklärte Weidel wörtlich:
"Sie beschwören eine angeblich, plötzlich veränderte Weltlage und schüren Kriegspanik, um die Bürger einzuschüchtern und gefügig zu machen. Es ist dieselbe, billige Manipulation, mit der frühere Regierungen sich auf Corona-Hysterie und Klimawahn gestützt haben, um die massive Ausweitung von Staatsausgaben und Freiheitseinschränkungen zu rechtfertigen."
14:00 Uhr
"Was wollen Sie noch mehr?" Union und SPD machen den Grünen Kompromissangebot für Klimaschutz-Sondervermögen
In der Sondersitzung sprachen nach der AfD-Antragsablehnung zuerst der SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil, im Anschluss der potenzielle zukünftige Kanzler Friedrich Merz.
Klingbeils Rede wird vom Magazin Der Spiegel allen Ernstes als "souveräner, staatsmännischer Auftritt" bewertet, um im Live-Ticker zu spekulieren: "Klingbeil, Vizekanzler in spe?". Der SPD-Politiker und Wahlverlierer lobte einleitend ausführlich die Arbeit seines Parteikollegen und Noch-Bundeskanzlers Olaf Scholz, um explizit die eingeleitete "Zeitenwende" in der deutschen Politik zu erwähnen. Klingbeil erklärte dann vollkommen frei von Ironie:
"Wir müssen unser Land wieder auf Vordermann bringen."
An die ehemaligen Ampelpartner gerichtet appelliert er dann an die Grünen, den irrwitzigen Finanzplänen der sich anbahnenden "GroKo" zuzustimmen. Klingbeil betonte dabei "weitgehende Angebote an die Grünen", um zu erklären:
"Wir haben angeboten, das Sondervermögen Infrastruktur um den Aspekt Klimaschutz zu erweitern (...) Es braucht eine breite Mehrheit der demokratischen Mitte."
Das SPD-nahe RND fasst abschließend zur Klingbeil-Rede zusammen:
"Es gehe darum, die Verteidigungsfähigkeit Europas so stark zu machen, dass man nie wieder Krieg führen müsse, sagt der Politiker. 'Eine historische Chance', sagt Klingbeil und beendet seine Rede mit den Worten: 'Wenn die Geschichte anklopft, muss man die Tür öffnen, weil man niemals weiß, ob es vielleicht eine zweite Chance dafür gibt'."
Im unmittelbaren Anschluss tritt der zuletzt kontrovers wahrgenommene und breit kritisierte Friedrich Merz ans Rednerpult. Dieser wies vehement den nachdrücklichen Vorwurf des Wahlbetrugs oder Wortbruchs gegenüber den CDU-Wählern zurück. Er habe sich schon "vor Monaten offen für eine Reform der Schuldenbremse gezeigt", so Merz im Plenarsaal. Der Unionschef ging dann weiter auf die außenpolitische Lage ein, um zu behaupten, es finde "ein hybrider Krieg statt, der in den vergangenen Wochen massiv eskaliert" sei. Merz wörtlich weiter:
"Wir müssen jetzt etwas tun, um unsere Verteidigungsfähigkeit deutlich zu erhöhen. Das Wort Abschreckung muss jetzt schnell und glaubwürdig militärisch unterlegt werden. Jede weitere Verzögerung wäre unverantwortlich."
Merz betonte "in einem Wort des Dankes" die zuletzt "außerordentlich guten, vertrauensvollen Gespräche" mit der Grünen-Fraktionsspitze. Demnach hätten die Koalitionäre im Gesetzesantrag zum Sondervermögen "einen weiteren Satz" eingefügt. Ein "neues Angebot" an die Grünen würde daher lauten, 50 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "könnten in den Klima- und Transformationsfonds zugeführt werden". Zudem wolle die potenzielle "GroKo" zusätzliche Ausgaben "nicht nur für die Bundeswehr, sondern auch den Bundesnachrichtendienst sowie den Zivilschutz" einsetzen.
Bundestagspräsidentin Bas musste dann zur Ordnung rufen, als die grünen Abgeordneten auf die folgende Abschlussaussage von Merz mit lauten Zwischenrufen reagierten:
"Was wollen Sie eigentlich noch mehr?"
12:30 Uhr
213. Sitzung des Deutschen Bundestages hat begonnen – Änderung der Geschäftsordnung wurde abgelehnt
Als erster Abgeordneter sprach der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, der sowohl den "Wahlgewinner" CDU und Friedrich Merz attackierte, als auch die SPD. Die eingeforderte Sondersitzung entspräche nicht dem Wählerwillen.
Die Kritik lautet, dass "der alte Bundestag zusammentrete, um Dinge zu beschließen, die im neu gewählten Bundestag keine Mehrheit mehr bekommen würden". Es gebe daher keinen Grund, die Grundgesetzänderungen "jetzt noch durchzupeitschen".
Katja Mast von der SPD rechtfertigt die Sondersitzung durch "fundamentale Veränderungen der internationalen Sicherheitslage". Zudem liest sie vom Blatt ab:
"Wir beraten heute eine Änderung des Bundestages, um dringend notwendige Investitionen zu tätigen."
Es bräuchte deshalb auch neue Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. "Zur Sicherheit gehört auch, dass unsere Infrastruktur auf der Höhe der Zeit ist", so Mast.
Der erste parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, rechtfertigt ebenfalls die Sondersitzung mit dem Argument "des russischen Angriffs gegen die Ukraine" sowie der neuen politischen Situation in Washington. Mast, wie auch Frei, erwähnen zudem die "wichtigen Investitionen" in die deutsche Infrastruktur.
Für die Grünen spricht Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie erinnert die sich anbahnenden "GroKo"-Abgeordneten daran, dass ihre Partei im Wahlkampf vor dem Neuwahltermin die nun erkannten benötigten Investitionen bereits breit thematisiert und auch eingefordert hätten, dies über die Forderung, die Schuldenbremse zu reformieren: "Sie tun so, als sei der Investitionsbedarf vom Himmel gefallen". Mihalic erkenne daher nur eine "Ignoranz gegenüber dem Land und diesem Parlament". Selbstverständlich würden die Grünen "dem Geschäftsordnungsantrag der verfassungsfeindlichen AfD nicht zustimmen".
Johannes Vogel, von der nicht mehr im kommenden Bundestag vertretenden FDP, kritisiert in einem breiten Rundumschlag die Pläne von Unionsparteien und SPD.
Der Linken-Abgeordnete Christian Görke versucht sich in polemischen Attacken, rein gerichtet an die CDU und die SPD. Es gebe keinen Grund, den alten Bundestag einzuberufen, außer, "dass Ihnen, die Mehrheiten nicht passen". Beide Partien müssten "nur ihre Scheuklappen ablegen", seine Partei sei zu Gesprächen einer "Schuldenreform" bereit. Auch die Linken wollen einem AfD-Antrag nicht ihre Stimmen geben oder parlamentarisch kooperieren.
Für das BSW erklärt Jessica Tatti, die SPD verhalte sich aktuell wie im Jahr 1914, was unter großem Raunen ohne Zwischenrufe oder Ermahnungen seitens der SPD-Bundestagspräsidentin zur Kenntnis genommen wurde.
Final wurde per Handzeichen abgestimmt. Union, FDP, Grüne, SPD und Linke stimmten gegen die von der AfD vorgeschlagene Absetzung der Geschäftsordnung. AfD und BSW stimmten gemeinsam für den AfD-Antrag.
11:55 Uhr
Gesetzesentwurf der Grünen für "Sondervermögen Bundeswehr und Verteidigung"
Nachweislich waren es grüne Abgeordnete und verantwortliche Minister der Ampel, die einen kriegerischen, konfrontativen NATO-Kurs Richtung Russland aktiv einforderten und unterstützten. Zudem war die Partei wesentlich mitverantwortlich für die Notwendigkeit einer Neuwahl. Die Bürger straften die Partei mit kläglichen 11,61 Prozent Zustimmung ab.
Unbeeindruckt präsentieren sich die Wahlverlierer provokativ als Zünglein an der Waage, bezogen auf die Rolle als benötigter Mehrheitsbeschaffer für eine neuen von der "GroKo" anvisierte Milliardenverschuldung auf dem Rücken der Steuerzahler. Eine mögliche Zustimmung erfolge nur durch die Einbeziehung grüner Forderungen.
Der sechsseitige Fraktionsentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes" lautet nun, veröffentlicht am 10. März, in Auszügen zitiert:
- A. Problem
Fundamentale Veränderungen der Sicherheitsarchitektur: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert nunmehr bereits über viele Jahre und hat die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert. Der Amtsantritt der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die existierenden geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik verringern. Die Erwartung, dass man in Europa nach einer temporären Phase zur sicherheitspolitischen Normalität der früheren Jahre zurückkehren könne, hat sich nicht bewahrheitet. - B. Lösung
Für die Gewährleistung von Ausgaben für Gesamtverteidigung und für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben ist das Instrument eines Sondervermögens nicht ausreichend, weil es die zeitliche Dimension der Finanzierungsaufgabe nicht adäquat abbildet. Der Gesetzentwurf bezweckt daher, den fiskalischen Spielraum zu erweitern. - C. Alternativen
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU (Drucksache 20/15096) stellt keine Alternative dar, weil der viel zu eng gefasste Begriff der Verteidigungsausgaben nicht dazu führen wird, dass die drängenden Fragen im Bereich Gesamtverteidigung und sicherheitspolitischer Aufgaben gelöst werden.
Zu Punkt B, den Vorstellungen der Grünen zu einer massiven Erhöhung der Rüstungsausgaben, heißt es:
"Der Gesetzentwurf bezweckt daher, den fiskalischen Spielraum zu erweitern. Künftig ist von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten der Betrag abzuziehen, um den die Ausgaben für Gesamtverteidigung und für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben 1,5 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten. Mit dieser Maßnahme soll, auch im Vorfeld des NATO-Gipfeltreffens vom 24. bis 26. Juni 2025 in Den Haag, das Signal gegeben werden, dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr, die Gewährleistung der Gesamtverteidigung und die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben auf Basis einer dauerhaft gesicherten Finanzierungsgrundlage und damit international sichtbar und glaubwürdig umgesetzt werden wird."
- A. Problem
10:45 Uhr
Causa Sondersitzungen – wann entscheidet Karlsruhe über Klagen von AfD- und Linkspartei?
Mitglieder der AfD und der Linken haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jeweilige Verfassungsklagen eingereicht. Diese richten sich gegen die Entscheidung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, sogenannte Sondersitzungen am 13. und 18. März im Berliner Parlament einzuberufen.
Die erste Sitzung startet offiziell heute um 12 Uhr, daher wird mit Spannung erwartet, ob die Karlsruher Richter bereits heute noch ein erstes Urteil zu den Eilanträgen verkünden. Das juristische Portal "Legal Tribune Online" informiert zu den Hintergründen der Klagen:
"Eine Entscheidung des BVerfG wird noch vorher erwartet. Sowohl die AfD-Fraktion als auch Politiker der Linken haben jeweils Organstreitverfahren (Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz (GG), §§ 63 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)) gegen Bundestagspräsidentin Bas angestrengt und diese jeweils mit Anträgen auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden. Auch die fraktionslose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar (ehemals AfD) sowie fünf AfD-Abgeordnete haben entsprechende Anträge gestellt. Laut Gericht liegt auch eine Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG) in der Sache vor."
Ein Zeit-Artikel kommentiert:
"Interessant ist die Terminkette: Die Parlamentspräsidentin ruft den alten Bundestag für den 13. und 18. März zusammen. Der neue soll sich am 25. März konstituieren. Was die Frage aufwirft, warum der alte gravierende Grundgesetzänderungen beschließen soll, wenige Tage bevor der neue Bundestag zusammenkommt."
Zum Antrag der AfD heißt es erläuternd im LTO-Beitrag:
"Nach Ansicht der AfD hat der alte Bundestag nicht mehr die demokratische Legitimation, um über so wichtige Dinge wie Verfassungsänderungen zu entscheiden, wenn ein neues Parlament mit anderen Mehrheiten längst gewählt ist. Jetzt noch den alten Bundestag einzuberufen, verletze die Rechte der neuen Abgeordneten. Hierum könnte es in der Entscheidung des BVerfG besonders gehen.
Zum Inhalt der Anträge der Linken heißt es darlegend:
"In den Anträgen, die LTO vorliegen, heißt es, das sehr stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren verletze die Rechte der Abgeordneten gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG i.V.m. Art. 76 f. GG dar. Es sei nicht möglich, sich ausreichend mit dem Gesetzesentwurf auseinanderzusetzen (sogenanntes Heilmann-Arugment, LTO berichtete hier), was die Abgeordneten daran hindere, gleichberechtigt an der politischen Willensbildung mitzuwirken."
Die ARD-Tagesschau berichtete themenbezogen am 12. März:
"Wann die Richter in Karlsruhe über deren Zulässigkeit entscheiden, ist nicht klar. Erwartet wurde die Entscheidung von vielen für heute, es könne sich aber auch noch hinziehen. Das Gericht teilte mit, vor dem 18.3. eine Entscheidung zu treffen – also vor dem kommenden Dienstag."
10:00 Uhr
Der Bundestag debattiert in erster Sondersitzung über das 500-Milliarden-Euro-Paket.
In Berlin treffen sich um 12 Uhr die zum Teil abgewählten Abgeordneten zu einer ersten Sondersitzung im Reichstag. Diskutiert wird über das neue Schuldenpaket, auch als "Sondervermögen" deklariert.
Zudem wird über eine potenziell dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes debattiert. Für die mit Spannung erwartete Auseinandersetzung sind drei Stunden vorgesehen, wobei heute noch nicht über finale Entscheidungen abgestimmt wird.
Die Webseite des Bundestags informiert zum Ablauf:
"Der Sitzungstag beginnt am Donnerstag, 13. März 2025, um 12 Uhr, vor Eintritt in die Tagesordnung mit einer Aussprache zur Geschäftsordnung. Zwischen den Fraktionen besteht kein Einvernehmen über die Tagesordnung. Die Aussprache soll voraussichtlich 20 Minuten dauern."
Das ZDF erklärt zusammenfassend zu den Inhalten des beschlossenen Koalitionspapiers von Unionsparteien und SPD, die wiederum wesentlicher Bestandteil der Debatte werden:
- Ein großer Teil der Verteidigungsausgaben soll in Zukunft von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Konkret geht es um alle Ausgaben, die über ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hinausgehen.
- Für die Infrastruktur soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro aufgesetzt werden. Das Geld soll unter anderem in Straßen, Schienen und Brücken fließen.
- Außerdem soll die Schuldenbremse so reformiert werden, dass den Ländern eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent ihres BIP erlaubt wird.
Das sogenannte "Verteidigungs- und Infrastrukturpaket" kann dabei nur mit einer Grundgesetzänderung beschlossen werden, die ebenfalls heute Thema der Debatte sein wird. Zu den Kräfteverhältnissen des alten Bundestags heißt es erläuternd:
"Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Im alten, 20. Bundestag sind dafür 489 Stimmen notwendig. CDU/CSU und SPD kommen allerdings nur auf 403 Sitze. Die Grünen verfügen über 117 Sitze und könnten Schwarz-Rot zur Mehrheit verhelfen."
Im kommenden, 21. Bundestag haben CDU/CSU, SPD und Grüne gemeinsam keine Zweidrittelmehrheit mehr. AfD und Linke verfügen gemeinsam über eine Sperrminorität.
09:15 Uhr
"Selfies verboten" – Medien erfahren Details zu "offizielle Regeln für die Koalitionsverhandlungen"
Das Magazin Der Spiegel, wie auch die Bild-Zeitung, berichten über interne Vorgaben für die beteiligten Politiker der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD.
Laut Spiegel-Informationen läge ein "ausgefeiltes Regelwerk" vor, das die Details "vom Catering bis zur Schriftgröße regelt". Die Bild-Zeitung ergänzt, dass die Organisation "generalstabsmäßig" vorgegeben wäre, wie die Gespräche abzulaufen haben. Dazu heißt es:
"Verhandelt werden soll demnach immer zwischen 11 und 17 Uhr, bis spätestens kommenden Sonntag muss jede Arbeitsgruppe eine erste Agenda präsentieren. Schluss sein soll knapp eine Woche später. 'Die Arbeitsgruppen sind aufgefordert, bis spätestens Montag, 24. März 2025, 17 Uhr ihre Arbeit abzuschließen', heißt es im Papier."
Dringlichste Vorgabe lautet demnach wörtlich in dem Arbeitspapier:
"Selfies sind verboten! Dazu heißt es im Papier: 'Die Arbeitsgruppen und ihre Vorsitzenden machen keine Pressearbeit zu den Verhandlungen (keine Statements, keine Pressekonferenzen, keine Kommunikation von Zwischenergebnissen, keine Selfies etc.)."
Der Spiegel-Artikel zitiert Abläufe zur Verpflegung:
"Ohne Essen jedoch ist alles nichts. Und deshalb wird in der 'Handreichung' immer wieder aufs 'Catering' verwiesen. Wünsche können über zentrale E-Mail-Adressen mitgeteilt werden. Die Rechnungen für das Catering bei Sitzungen außerhalb der Parteizentralen, etwa in Räumlichkeiten des Bundestags, sollen an die CDU-Bundesgeschäftsstelle geschickt werden. Später wollen Christ- und Sozialdemokraten Gerechtigkeit walten lassen: 'Die Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt von dort auf alle Beteiligten aufgeteilt'."
Auch die von den Deutschen geliebte Bürokratie und Ordnung im Schriftbild von Akten und Vermerken wird demnach berücksichtigt. Dazu heißt es wörtlich an die Koalitionäre und ihre Mitarbeiter:
"Der maximal mögliche Seitenumfang des Ergebnispapiers der Arbeitsgruppe ist im Organigramm geklammert ausgewiesen, Schriftgröße 11, Schriftfarbe schwarz Calibri, Zeilenabstand 1,5."
09:00 Uhr
Heute starten für angesetzte zehn Tage die offiziellen Koalitionsverhandlungen
Die konfusen Sondierungsgespräche der Unionsparteien mit der SPD, unter freundlicher Mithilfe und Einbeziehung der Grünen, sind laut Mitteilung der Beteiligten beendet.
Die offiziellen Koalitionsverhandlungen starten am heutigen Donnerstag in Berlin. Angesetzt wurden dafür zehn Tage. "Nach Angaben aus Unionskreisen sollen insgesamt 256 Verhandelnde die Ergebnisse der Sondierungsgespräche weiter beraten", so Medienberichte. Dabei verteilt laut Bild-Informationen "auf 16 Arbeitsgruppen à 16 Politiker". Dazu heißt es weiter:
"Jede Gruppe ist nach der Verteilung 6-3-6 aufgeschlüsselt. Bedeutet: sechs Delegierte der CDU, drei von der CSU und sechs aus den Reihen der SPD."
Parallel erfolgen laut Zeit-Artikel auch Informationen aus SPD-Kreisen, dass die Gespräche erst am Freitag beginnen, damit einen Tag nach dem für heute mit Spannung erwarteten ersten Bundestagsschlagabtausch zum Thema "Sondervermögen".
08:45 Uhr
In der ZDF-Talkshow Markus Lanz vom 11. März zeigte Noch-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) volles Verständnis für den Positionswechsel von CDU-Chef Friedrich Merz, dem voraussichtlich nächsten Bundeskanzler. Während die CDU und Merz im Wahlkampf strikte Haushaltsdisziplin als Grundposition eingefordert und die "Schuldenbremse" vehement verteidigt hatten, vertritt der künftige Kanzler nun das Gegenteil und befürwortet ein "Sondervermögen" – also Schulden – in Höhe von 500 Milliarden zur Verbesserung der Infrastruktur.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.