"Heimatschutzdivision" – der Einsatz der Bundeswehr im Innern durch die Hintertür
Die bisher fünf Heimatschutzregimenter der Bundeswehr sollen um ein weiteres ergänzt und im kommenden Jahr zu einer Heimatschutzdivision zusammengefasst werden. Damit wird eine Struktur in der Bundeswehr weiter gestärkt, die von Anfang an als "Bindeglied zwischen Bundeswehr und Gesellschaft" und als "Zivil-Militärische Zusammenarbeit" firmierte, etwas, das im Kern immer einen Einsatz im Inneren, der eigentlich vom Grundgesetz nur im Notstand erlaubt ist, beinhaltet.
"Im Spannungs- und Verteidigungsfall oder auch bei einer krisenhaften Entwicklung sollen Heimatschutzkräfte neben Häfen, Bahnanlagen und Güterumschlagplätzen auch Pipelines, Straßen für den Truppenaufmarsch, Brücken, Verkehrsknotenpunkte und digitale Infrastruktur schützen. Damit sollen sie auch die Rolle Deutschlands als Operationsbasis und Drehscheibe der NATO absichern."
So steht es im Bericht der Zeit über die Schaffung der neuen Struktur. Und die Ausweitung in den zivilen Bereich, der eigentlich die Zuständigkeit der Polizei ist, wird noch weiter fortgesetzt:
"Heimatschützerinnen können auch bei schweren Unglücksfällen, Terrorlagen oder Pandemien eingesetzt werden."
Die dann etwa 6.000 Heimatschützer werden dafür künftig dem Heer unterstellt; bisher waren die Heimatschutzregimenter regional dem Landeskommando unterstellt. Die Planungen der Bundeswehr gehen aber weiter: Um die Stärke der künftigen Heimatschutzdivision in die Nähe der 20.000 Mann zu bringen, die die anderen Divisionen haben, setzen sie auf die Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Eine "krisenhafte Entwicklung" ist, im Gegensatz zum Verteidigungsfall oder zur Erklärung des Notstands, nicht klar definiert. Die Gründung hoch militarisierter Einheiten der Polizei wie auch die Bewaffnung von Polizeieinheiten mit Maschinenpistolen wurde ursprünglich (in den 1970ern) genau dadurch begründet, dass andernfalls ja die Bundeswehr den Schutz kritischer Objekte (wie beispielsweise US-amerikanischer Konsulate) übernehmen müsse.
Inzwischen wurde aber auch die Liste der möglicherweise zu schützenden Objekte immer weiter ausgeweitet; ein Vorgang, der regelmäßig durch vage Berichte über vermeintliche Sabotage gestützt wird. Das ist der Endpunkt einer Entwicklung, die bereits vor mehr als zehn Jahren mit der Unterstellung des Zivilschutzes unter die Bundeswehr begonnen hat und die mit dem Einsatz der Bundeswehr im Zusammenhang mit Corona einen ersten Höhepunkt erreichte. Inzwischen ist kaum mehr zu erwarten, dass diese weitere Aufweichung der grundgesetzlichen Trennung zwischen Polizei und Militär noch auf nennenswerten politischen Widerstand stößt.
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