"Korrupter Drecksack": Geldstrafen für Beleidigung von Scholz und Baerbock
Das Amtsgericht Hannover hat zwei Bürger wegen Beleidigung von Personen des politischen Lebens zu Geldstrafen verurteilt. Dies teilte das Gericht am Freitag mit. Demnach muss ein 70-Jähriger aus Langenhagen insgesamt 1.650 Euro zahlen. Der Mann hatte unter anderem in zwei Facebook-Posts Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beleidigt und nach Auffassung des Gerichts zu Gewalt gegen ihn aufgerufen.
Der Verurteilte hatte einen Artikel über Scholz mit den Worten kommentiert, man müsse diesen "solange aufs Maul schlagen, bis die Erinnerung einsetzt". In einem anderen Post schrieb er, man solle "den korrupten Dreckssack mit Knüppeln durch die Stadt treiben, bis ihm das hämische Grinsen vergeht". Der 70-Jährige habe die Taten zugegeben und bedaure sie, so das Gericht. Das Urteil fiel bereits am 18. November.
In einem weiteren Urteil vom 13. Dezember wurde eine 28-jährige Frau aus Hannover zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Diese hatte auf ihrem Instagram-Account ein Video geteilt, in dem Bundesaußenministerin Annalena Baerbock als "Terroristin Bärbock" betitelt wurde. Außerdem hatte sie Bilder verschiedener westlicher Politiker mit aufgemalten schwarzen Oberlippenbärten und dem Schriftzug "Kids Killers Union" veröffentlicht. Ihre Kritik bezog sich offenbar auf das Vorgehen der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen.
Nach Angaben des Amtsgerichts hatte die Ministerin Strafantrag gegen die Frau aus Hannover gestellt. Im Fall des 70-jährigen Mannes hatte das Bundeskanzleramt keine Anzeige gestellt, aber einer Strafverfolgung auch nicht widersprochen. Gegen beide Entscheidungen wurden laut Gericht Rechtsmittel eingelegt.
Mehr zum Thema ‒ Erneute Willkürbestrafung eines Rentners – diesmal 800 Euro wegen "Herabsetzung" von Baerbocks Ehre
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.