Attentäter von Magdeburg war wegen Drohung mit Terror gerichts- und polizeibekannt
Taleb al-Abdulmohsen, der mutmaßliche Täter des Magdeburger Anschlags, war mit öffentlich ausgesprochenen Gewaltdrohungen offenbar nicht nur polizei-, sondern auch gerichtsbekannt. Bereits seiner Verurteilung zu einer Geldstrafe im Jahr 2014 lag, wie die Tageszeitung Welt berichtet, die Drohung mit einem Terroranschlag zugrunde.
Al-Abdulmohsen, so der auf Gerichtsakten beruhende Bericht, habe damals damit gedroht, einen Terroranschlag wie jenen auf den Marathonlauf in Boston im Jahr 2013 zu begehen. In Boston waren durch die Explosion von zwei Bomben drei Menschen getötet und Hunderte verletzt worden.
Mit dem Terroranschlag hat der aus Saudi-Arabien stammende Mann die Leiterin des Referates für Aus- und Weiterbildung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bedroht. Ihm ging offenbar die Bearbeitung seines Antrags auf Zulassung zur Facharztprüfung, den er Anfang 2013 gestellt hatte, nicht schnell genug. Außerdem empörte er sich darüber, dass die Ärztekammer von ihm zusätzliche Weiterbildungsnachweise forderte. In einem Telefonat im April 2013 setzte al-Abdulmohsen der Frau eine Frist von zehn Tagen und drohte damit, dass bei Nichtzulassung "etwas Schlimmes mit internationaler Bedeutung" geschehen werde.
Laut den Tatsachenfeststellungen im Urteil des Amtsgerichts Rostock soll er sogar ausdrücklich mit einem Terroranschlag wie in Boston gedroht haben. Den Wortlaut der Drohung hielt der Richter wie folgt fest:
"Haben Sie die Bilder aus Boston gesehen? Sowas passiert dann hier auch."
Ähnliche Drohungen soll der Attentäter von Magdeburg auch in an die Ärztekammer gerichteten E-Mails geäußert haben. Die Referatsleiterin habe über das Telefonat eine Gesprächsnotiz angefertigt und die Polizei eingeschaltet, weil sie die Drohung "äußerst ernst" nahm.
Die Welt zitiert auch aus dem Verhandlungsprotokoll. Al-Abdulmohsen soll sich demnach damit verteidigt haben, dass er "mit etwas Schlimmem" nur die Einschaltung der internationalen Presse gemeint habe. Die Parallelen zum Boston-Attentat habe die als Zeugin auftretende Referatsleiterin erfunden; al-Abdulmohsen bestritt, dies gesagt zu haben. Er beschuldigte sie zudem, "Vorurteile" gegen ihn gehegt zu haben.
Das Gericht glaubte der Zeugin und zählte im Urteil die Schuld erschwerende Umstände auf: Der Angeklagte habe "eine für die gesamte Bevölkerung schlimme Lage, die kaum in Worte zu fassen ist, für eigene Zwecke ausgenutzt", habe "weder den Unrechtsgehalt seiner Tat eingesehen noch reumütiges Verhalten während der Hauptverhandlung an den Tag gelegt". Überdies habe er sich trotz "guten Zuredens" bei der anwesenden Sachbearbeiterin nicht entschuldigt.
Dennoch fiel das Urteil relativ mild aus: Verhängt wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wurde.
Der Spiegel berichtet, al-Abdelmohsen habe sich nach dem Urteil beim Landesinnenministerium und beim Kanzleramt über das Urteil beschwert und den Richter beleidigt. Auf Anfrage von Welt teilte die Staatsanwaltschaft Rostock mit, sie hätte Hinweise darauf vorliegen, dass al-Abdulmohsen im Zusammenhang mit dem Urteil Strafanzeigen gegen Justizbedienstete gestellt habe und weitere Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden seien. Die Behörde könne aber wegen der datenschutzrechtlichen Löschfristen nicht mehr auf weitere Details zugreifen.
Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet am Montag zudem, al-Abdelmohsen habe mehrere Monate vor der Tat am Freitag eine "schriftliche Gefährderansprache" erhalten. Auslöser sei eine E-Mail des mutmaßlichen Attentäters an die Kölner Staatsanwaltschaft gewesen, in der dieser unter anderem geschrieben habe:
"Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse, die in den nächsten Tagen passieren werden."
Die Behörden forderten al-Abdelmohsen zur Unterlassung weiterer Mails dieser Art auf, da diese strafrechtliche Konsequenzen haben könnten. Derzeit ist unklar, ob der "Angesprochene" die Gefährderansprache jemals unterzeichnete. Die Polizei räumte dem MDR gegenüber ein, dass eine geplante persönliche Ansprache nicht durchgeführt werden konnte, da man den späteren Attentäter nicht antraf. Ob die Polizei angesichts der offensichtlichen Drohungen mit einem Terroranschlag auch Behörden wie Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst informiert hat, geht aus der Berichterstattung nicht hervor.
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