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Was das BKA-Papier über den Attentäter von Magdeburg enthüllt

Was wussten die Behörden über Taleb A., den Attentäter von Magdeburg? Ein Papier des BKA gibt wenigstens einige Antworten. So wussten die Behörden nicht, wo sich A. in den Tagen vor dem Anschlag aufhielt. Gegen den Saudi waren seit 2013 bereits drei Strafverfahren eingeleitet worden.
Was das BKA-Papier über den Attentäter von Magdeburg enthülltQuelle: www.globallookpress.com © Dts Nachrichtenagentur/Keystone Press Agency

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach dem Anschlag in Magdeburg ein Papier an andere Sicherheitsbehörden verschickt. Das berichtet das Springerblatt Bild, dem das Dokument nach eigenen Angaben vorliegt. Demnach trug das Papier den Titel "Gefährdungseinschätzung zur Weihnachtszeit sowie zum Jahreswechsel 2024/2025 hier: Aktualisierung anlässlich des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg" war als "Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.

Demnach wussten die Behörden nicht, wo sich der Attentäter Taleb A. seit dem 13.12.2024 aufhielt. Man wisse nicht, was er in der Zeit getan oder ob er jemanden getroffen habe, so die Ermittler laut Bild. Nach Angaben des Blattes kehrte der Saudi-Araber am Abend vor dem Anschlag in seinem Lieblingsimbiss ein, um dort Flammkuchen zu essen und Bier zu trinken.

Laut dem Papier wurden gegen A., der seit 2006 an vielen Orten in Deutschland gelebt hatte, in der Zeit vor dem Attentat drei Strafverfahren eingeleitet: 2013 wegen Störung des öffentlichen Friedens, 2015 wegen Beleidigung und Bedrohung von Richtern und 2022 wegen des Verdachts der Schleusung.

In dem Schreiben steht demnach auch, dass A. juristisch gegen Behörden vorgegangen war:

"Er ist auch selbst seit dem Jahr 2021 mehrfach als Anzeigenerstatter und Zeuge in Sachverhalten in Erscheinung getreten, die sich unter anderem gegen Beamte deutscher Justiz- bzw. Sicherheitsbehörden richteten."

Außerdem habe er wiederholt andere Personen der Spionage für Saudi-Arabien beschuldigt. Dies habe zu Anzeigen wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung gegen ihn geführt.

Warum A. trotz der verschiedenen Strafverfahren und Drohungen nicht abgeschoben oder verhaftet wurde, ist weiterhin unklar.

Am Sonntagabend berichtete ebenfalls Bild, dass der Attentäter bei seinem Anschlag über Rettungswege auf den Weihnachtsmarkt fahren konnte, die eigentlich von einem Polizeiauto hätten blockiert werden müssen, um gerade einen solchen Anschlag zu verhindern. Warum das Polizeiauto am Freitagabend und möglicherweise auch an den Tagen davor nicht dort stand, ist derzeit nicht bekannt.

Der Ältestenrat des Landtags von Sachsen-Anhalt tritt am Montag zu einer Sondersitzung zusammen, wo er sich mit dem Anschlag und dem Verhalten der Behörden befassen wird.

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