Haftbefehl gegen Tatverdächtigen von Magdeburg erlassen
Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am Freitagabend ist gegen den Tatverdächtigen Haftbefehl erlassen worden. Wie die Polizei am Sonntagmorgen mitteilte, habe der Haftrichter am Amtsgericht Magdeburg Untersuchungshaft wegen fünffachen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung angeordnet, teilte die Polizei am Sonntag mit. In der Mitteilung heißt es:
"Am Samstagabend, den 21.12.2024, hat die Haftvorführung des 50-jährigen Tatverdächtigen stattgefunden. Die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg beantragte einen Haftbefehl wegen Mordes sowie mehrfachen versuchten Mordes, welcher vom Amtsgericht Magdeburg erlassen wurde. Der Haftrichter ordnete Untersuchungshaft wegen 5-fachen Mordes, mehrfachten versuchten Mordes und mehrfacher gefährlichen Körperverletzung an."
Der Tatverdächtige war am Freitagabend über den Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei zahlreiche Personen erfasst. Fünf von ihnen wurden getötet, 200 wurden verletzt. Von diesen erlitten 40 schwerste und weitere 80 schwere Verletzungen. Bei den Todesopfern handelt es sich laut Polizei um einen neunjährigen Jungen und vier Frauen im Alter von 45, 52, 67 und 75 Jahren.
Der 50-jährige Fahrer des BMW war am Tag nach der Tat von den Ermittlungsbehörden vernommen worden. Es handelt sich um einen Arzt aus Saudi-Arabien, der bereits seit dem Jahr 2006 in Deutschland lebt. Zu seinem Motiv soll sich der Mann laut Staatsanwaltschaft bereits geäußert haben. Allerdings sei dies noch Gegenstand der Ermittlungen.
Mehr zum Thema – Magdeburg: Auto rast in Weihnachtsmarkt – Terroranschlag in Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.