Deutschland

Waffenverbot in Hamburgs Nahverkehr

Sie wuchern jetzt in Deutschland wie die Pilze, die beschilderten Messerverbotszonen. Und das trotz ausgesprochen zweifelhafter Wirkung. Schert sich jemand, der mit bösen Absichten und einer Waffe unterwegs ist, um Schilder? Der Hamburger Senat scheint das zu glauben.
Waffenverbot in Hamburgs NahverkehrQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Blaulicht-News.de

Der gesamte Nahverkehr in Hamburg, also sämtliche Busse und Bahnen, Fähren und alle Haltestellen im Hamburger Stadtgebiet wurden jetzt zur Waffenverbotszone erklärt. Seit Juli gab es diese schon auf dem Hamburger Hauptbahnhof, und die Bundespolizei hatte sie erst kürzlich befristet bis zum 1. Januar auf die übrigen Bahnhöfe Altona, Dammtor, Harburg und das S-Bahn-Netz ausgeweitet. Der Hamburger Senat hat nun den gleichen Schritt für den übrigen Nahverkehr nachvollzogen – allerdings ohne Befristung.

Der SPD-Innensenator lobte sich dafür:

"Hamburg ist daher das erste Bundesland, das die Möglichkeiten des Sicherheitspakets jetzt konsequent umsetzt."

Allerdings dürften die praktischen Auswirkungen dieses Verbots sich in sehr engen Grenzen halten. Abgesehen von künftig fast überall präsenten Waffenverbots-Schildern würde eine tatsächliche Auswirkung auf die Menge mitgeführter Waffen entsprechende Kontrollen voraussetzen.

Das Problem: Auch im Hamburger Nahverkehr stammt das Sicherheitspersonal, anders als in den von der Bahn betriebenen Bahnhöfen, von privaten Sicherheitsfirmen, die schlicht nicht die Befugnisse haben, beispielsweise Taschen zu kontrollieren, sondern in jedem Fall erst die Polizei rufen müssten. Gleiches gilt für Fahrkartenkontrolleure, was bedeutet, dass es weitgehend beim Anblick der Beschilderung bleiben wird.

Übrig bleibt dann nur die negative Folge der Waffenverbotszonen – dass in den Gebieten, die zu Waffenverbotszonen erklärt wurden, jeder ohne weiteren Anlass durchsucht werden darf, Leibesvisitation eingeschlossen. Das ermöglicht Durchsuchungen auch mit völlig anderen Hintergedanken. Wobei im Gesetz explizit festgeschrieben wurde, dass diese Durchsuchungen "nicht diskriminierend" sein dürfen; also für jeden jungen Mann auch eine alte Oma durchsucht werden muss.

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