Bundesbehörde: Alle Asylanträge von Syrern vorerst gestoppt
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat erklärt, sämtliche Asylverfahren von Syrern, die noch in der Bearbeitung sind, vorerst auszusetzen.
Betroffen sind davon sind 47.200 noch nicht endgültig beschiedene Anträge, darunter 46.000 Erstanträge. Noch im Verlauf dieses Jahres hatten mehrere Zehntausend Syrer neu Asyl beantragt. Von den von Januar bis Ende Oktober 170.574 in Deutschland neu gestellten Asylanträgen entfielen 30 Prozent auf Syrer. Insgesamt lebten im Jahr 2023 972.460 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Die meisten davon waren ab 2015 ins Land gekommen.
Auf bereits abgeschlossene Verfahren hat diese Entscheidung keine Auswirkung. Im Juli hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, die Grundlage für subsidiären Schutz sei bei Syrern entfallen; dieses Urteil hatte aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die in Deutschland lebenden Syrer. Subsidiärer Schutz bezeichnet die Gewährung eines Aufenthaltsrechts ohne nachweisbare persönliche Verfolgung, etwa für Menschen, die aus Kriegsgebieten flüchten.
Die politische Debatte darüber, welche Konsequenzen der Umsturz in Syrien für das Aufenthaltsrecht der in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlinge haben sollte, ist bereits voll entbrannt. Die vertretenen Positionen reichen von "erst einmal abwarten" bis zu "jetzt können sie doch alle zurück".
Zuvor hatte unter anderem der Spiegel über die Aussetzung der Asylverfahren berichtet. Auf Nachfrage von RT DE teilte eine Sprecherin des BAMF wörtlich mit:
"Angesichts der Situation in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, Entscheidungen zu Antragstellenden aus dem Herkunftsland Syrien zunächst zurückzustellen. Die Weiterentwicklung der Lage in Syrien wird beobachtet. Diese ist nach dem Sturz des Assad-Regimes außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten. Das BAMF beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanter Quellen. Auf Grundlage der aktuellen Situation und der nicht absehbaren Entwicklung kann jedoch derzeit keine abschließende Entscheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens getroffen werden. Aus diesem Grund hat das BAMF Entscheidungen zu Antragstellenden aus Syrien, bei denen es auf die Lage in Syrien ankommt, vorläufig zurückgestellt. Bei einer der Bewertung zugänglichen Verstetigung der Lage wird das BAMF eine Anpassung der Entscheidungspraxis prüfen und anschließend die Entscheidungstätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen.
Ob die aktuellen Entwicklungen zu Fluchtbewegungen in der Region oder aus der Region hinaus führen, ist zur Zeit noch nicht vorhersehbar. Welche Auswirkungen die sich verändernde Lage auf die Möglichkeiten von syrischen Flüchtlingen zur Rückkehr in ihre Heimat haben wird, ist ebenfalls nicht vorhersehbar."
Vor wenigen Tagen erst war zudem berichtet worden, dass das BAMF Asylverfahren von Flüchtlingen aus Gaza nicht bearbeitet – mit der Begründung, es gebe Verhandlungen über eine Waffenruhe und die Lage sei unübersichtlich.
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