Deutschland

ARD-Mitarbeiter ausgewiesen: Auswärtiges Amt bestellt russischen Botschafter ein

Außenministerin Annalena Baerbock hat den russischen Botschafter in Berlin einbestellt, nachdem Moskau zwei ARD-Mitarbeiter ausgewiesen hatte. Die Begründung für das Vorgehen sei "schlicht falsch und gelogen", hieß es.
ARD-Mitarbeiter ausgewiesen: Auswärtiges Amt bestellt russischen Botschafter einQuelle: TASS © Kay Nietfeld

Im Zuge der jüngsten Spannungen zwischen Deutschland und Russland ist der russische Botschafter in Berlin Sergei Netschajew am Donnerstag ins Auswärtige Amt einbestellt worden. Anlass ist die Ausweisung zweier ARD-Mitarbeiter durch die russischen Behörden. Außenministerin Annalena Baerbock kritisierte die Ausweisung als "inakzeptabel" und bezeichnete die Begründung der russischen Behörden als "falsch" und "gelogen", wie die dpa berichtet.

Bereits am Mittwoch hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Baerbock aufgefordert, den russischen Botschafter einzubestellen und auf eine Rücknahme der Entscheidung zu drängen. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sagte:

"Frank Aischmann und sein Kollege haben sich nichts zuschulden kommen lassen, sondern kritisch, unabhängig und fair über Russland und die Politik des Kreml berichtet." 

Bei den beiden betroffenen Mitarbeitern handelt es sich um den ARD-Korrespondenten Frank Aischmann (einen von drei Korrespondenten in Moskau) und einen technischen Mitarbeiter. Sie wurden am Mittwoch aufgefordert, Russland bis spätestens 16. Dezember zu verlassen. Der WDR bestätigte den Vorfall und erklärte, die beiden Journalisten müssten ihre Akkreditierungen zurückgeben.

Moskau begründete ihre Maßnahme als Reaktion auf die Ausweisung zweier Mitarbeiter des russischen Staatssenders Perwy Kanal aus Deutschland. Der Sender hatte die Schließung seines Büros in Berlin kritisiert, das Auswärtige Amt wies diese Darstellung zurück. "Die russischen Behauptungen sind falsch", sagte ein Sprecher. Später hieß es auf der Plattform X: "Im Fall von zwei Mitarbeitern von Perwy Kanal hat die zuständige Landesbehörde aufenthaltsrechtliche Entscheidungen getroffen. Gegen diese können Rechtsmittel eingelegt werden. Das ist der Unterschied eines rechtsstaatlichen Verfahrens zur russischen Willkür."

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