Deutschland

Urteil: "AfD-Nazis" und Sympathisanten "ins Gesicht kotzen" von Meinungsfreiheit gedeckt

Das Motto des Jahres lautet weiterhin: "Gegen Hass und Hetze". Ein laut Medienwahrnehmung "umstrittener" Anti-AfD-Aufruf stellt für die Staatsanwaltschaft Köln dabei "keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat" dar. Verbale "Ohrfeigen" zu verteilen, sei von Meinungsfreiheit gedeckt.
Urteil: "AfD-Nazis" und Sympathisanten "ins Gesicht kotzen" von Meinungsfreiheit gedecktQuelle: www.globallookpress.com © Arne Dedert

Peter Fischer, der Ehrenpräsident des deutschen Fußball-Vereins und Erstligisten Eintracht Frankfurt, beeindruckte im Februar dieses Jahres mit einer beeindruckenden Hasstirade auf die Partei AfD und möglichen Sympathisanten (RT berichtete). Fischer, medial für seine löbliche "Haltung gegen Rechts" bekannt, echauffierte sich im Rahmen einer gesellschaftlichen Stimmung, dies nach dem mit Unwahrheiten gespickten "Correctiv"-Artikel aus dem Januar 2024.

Laut Medienbericht klagten 65 Bürger dagegen, pauschal als Nazis bezeichnet zu werden, denen man "Türe und Tore einrennen" darf. Ein Kölner Gericht erkennt demgegenüber laut aktueller Urteilsfindung nur "bildhafte" Sprache, gedeckelt von der "Meinungsfreiheit".

Der "bodenständige" Fischer hatte am 6. Februar in einem Interview mit dem Sender RTL seine unmissverständliche Definition gesellschaftlichen Miteinanders formuliert. Wörtlich gab er zu Protokoll, zum Thema seitens der Politik und Medien eingeforderten Demonstrationen "gegen rechts", ausgehend der fehlerhaften Berichterstattung der "Correctiv"-Redaktion zu einer Privatveranstaltung im Jahr 2023:

"Auf der Straße, da müsste jetzt viel mehr sein. Rennt denen die Türen und Tore ein, gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Es ist mir scheißegal, werdet laut und zeigt euch endlich."

AfD-Erfolge nannte Fischer zudem "grausame Wahlergebnisse, wenn ich an die Ost-Wahlen denke". Damit sei für den Demokraten eindeutig, "jeder Vierte oder jeder Fünfte auf der Straße ist dort Nazi". Durch die individuelle Wahlentscheidung, dem Wahlkreuz, sei man "automatisch Nationalsozialist", so Fischer weiter ausführend.

Laut Artikel der Hessenschau kam es in Köln jüngst zu einer juristischen Verhandlung, in der die verbale "AfD-Schelte" Fischers auf der Tagesliste stand. Dazu heißt es:

"Ein umstrittener Anti-AfD-Aufruf des früheren Präsidenten von Eintracht Frankfurt wird trotz zahlreicher Strafanzeigen nicht juristisch verfolgt. Die Staatsanwaltschaft Köln kam zum Schluss, dass Fischers Appell von der Meinungsfreiheit gedeckt sei."

Die Staatsanwaltschaft argumentierte demnach vor Urteilsspruch, dass die Äußerungen "keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat" darstellen würden. Fischer habe "offenkundig übertrieben" und sich "bildhaft ausgedrückt", teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Hessischen Rundfunks mit. Weiter heißt es wörtlich:

"Im Sinne einer emotionalen Fundamentalkritik an der AfD sei das erlaubt."

Die subjektive Bezeichnung als "Nationalsozialist" sei zudem nicht generell als Beleidigung zu verstehen, "sondern als Pauschalbezeichnung für eine rechtsextrem orientierte Gesinnung". Im Falle der AfD basiere die Wahrnehmung daher "auf Tatsachen", so die Staatsanwaltschaft ausführend.

Die Behörde leite deshalb nach eigener Auskunft keine weiteren Ermittlungen gegen Fischer ein. Ein Anfangsverdacht wegen "einer Straftat wie Volksverhetzung oder Beleidigung" liege laut der Staatsanwaltschaft Köln nicht vor.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im hessischen Landtag, Robert Lambrou, bezeichnete das Urteil laut Artikel als "erschreckend". Der Politiker kommentierte das Urteil mit der Frage:

"Gewaltaufrufe gegen Wähler der Opposition sollen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, aber wenn jemand einen Tweet weiterleitet, in dem Robert Habeck 'Schwachkopf' genannt wird, kommt die Polizei zur Hausdurchsuchung wegen Volksverhetzung?"

Laut Lambrou werde mit solchen Urteilssprechungen "das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter zerstört".

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