Impressum vergessen – Habeck drohen 50.000 Euro Strafe
Kanzlerkandidat Robert Habeck wirbt auf einem eigenen YouTube-Kanal um die Gunst seiner Wähler, beachtet dabei aber die gesetzlichen Vorgaben nicht. Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel mahnte Habeck daher wegen des Fehlens eines Impressums ab.
Der Grünen-Politiker trete nicht als Privatperson, sondern als Funktionsträger auf, heißt es zur Begründung. Der Kanal, auf dem Habeck unter anderem seine "Küchentisch-Gepsräche" veröffentlicht und seine Kanzlerkandidatur bewirbt, ist seit dem 2. Oktober online. Er hat 21.000 Abonnenten.
Die Anwaltskanzlei beanstandet in ihren Schreiben an die zuständigen Landesmedienanstalten Berlin-Brandenburg sowie Hamburg/Schleswig-Holstein das Fehlen eines gesetzlich vorgeschriebenen Impressums, was mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Statt des Impressums prangte dort lediglich der Slogan "Mit euch, für euch." Inzwischen ist der Eintrag verschwunden und eine Adresse angegeben: die Bundesgeschäftsstelle der Grünen.
Die Anwaltskanzlei kritisiert, dass es sich bei den Vorgaben um Regelungen handelt, "die selbst 15-jährige Influencer zu berücksichtigen in der Lage sind." Habeck wolle deutscher Kanzler werden, sehe sich aber zur Bewältigung einfacher Anforderungen nicht in der Lage.
Mehr zum Thema – Habecks Küchentisch-Saga Folge 1: Leere Versprechungen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.