Evangelische Kirche schließt AfD-Mitglieder von der Mitarbeit in Kirchenräten aus
Der Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland hat beschlossen, AfD-Mitgliedern Funktionen in Kirchenräten zu verwehren. Landesbischof Friedrich Kramer bestätigte nun die offen diskriminierende Regelung. Auf der Eröffnung der Herbstsynode in Erfurt sagte Kramer, "Menschenverachtende, fremdenfeindliche und antikirchliche Positionen vertragen sich nicht mit der Übernahme eines Amtes im Gemeindekirchenrat oder an einer anderen Leitungsstelle in unserer Kirche."
Kramer folgt damit der pauschalen und undifferenzierten Verurteilung aller AfD-Mitglieder, wie sie auch vom Landeskirchenrat vorgenommen wird. AfD-Mitglieder werden pauschal ausgeschlossen, eine Überprüfung im Einzelfall ist nicht vorgesehen.
Sowohl Kramer als auch der Landeskirchenrat übersehen, dass von ihnen gebrandmarkte Positionen innerhalb der AfD auch in anderen Parteien diskutiert werden. So zitieren sie beispielsweise in ihrer Begründung zum Verbot unter anderem den libertären Crash-Propheten Markus Krall, der auf einem Vortrag auf einer AfD-Veranstaltung die These vertrat, das Wahlrecht solle nur Leistungserbringern vorbehalten sein. Krall ist jedoch kein Mitglied der AfD. Nach einer kurzen Mitgliedschaft der CDU-Abspaltung "Werteunion" ist er nun in der Partei Bündnis Deutschland aktiv.
Mit der Diskussion darüber, das Wahlrecht an Bedingungen zu knüpfen, ist die AfD nicht allein. Auch die FDP diskutiert regelmäßig darüber, ob die Empfänger staatlicher Leistungen von Wahlen ausgeschlossen werden sollen. Ähnliches findet sich auch bei der CDU. Im Umfeld der Grünen glaubt man dagegen, der Ausschluss von alten Menschen von Wahlen diene dem Schutz des Klimas. Weil alte Menschen ohnehin bald sterben, wählen sie eher Parteien, die den Klimaschutz hintenan stellen, ist die These, mit der Fridays for Future und Co. aus dem allgemeinen Wahlrecht ein Exklusivrecht machen wollen. Über deren Ausschluss von Kirchenämtern diskutiert die evangelische Kirche Mitteldeutschland jedoch nicht.
Die vollständige Übersicht der Begründungen für den Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus den Kirchenräten findet sich hier.
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