Deutschland

AfD leitet Parteiausschluss von "Sächsischen Separatisten" ein

Nach Durchsuchungen und Festnahmen am Dienstag in Sachsen reagiert die AfD auf die mutmaßliche Verbindung von drei Mitgliedern zu einer Prepper-Gruppe mit der Selbstbezeichnung "Sächsische Separatisten". Gegen die Betroffenen wurden am Mittwoch Parteiausschlussverfahren eingeleitet.
AfD leitet Parteiausschluss von "Sächsischen Separatisten" einQuelle: Gettyimages.ru © Maja Hitij/Getty Images

Die sächsische AfD will drei Mitglieder aus der Partei ausschließen, gegen die die Bundesanwaltschaft wegen angeblicher Verbindungen zu der mutmaßlichen Prepper-Gruppe "Sächsische Separatisten" ermittelt. Wie der Landesverband am Mittwoch mitteilte, habe sich der Landesvorstand einstimmig für den Parteiausschluss ausgesprochen.

Die Mitgliedschaften des Abgeordneten des Stadtrates Grimma Kurt H. sowie von zwei Mitbeschuldigten, Hans-Georg P. und Kevin R., würden mit sofortiger Wirkung suspendiert. Die ARD zitiert am Mittwoch den sächsischen AfD-Landesvorsitzenden Jörg Urban mit der Aussage:

"Die AfD lehnt jegliche Form von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung ab. Auch Vorbereitungen auf mögliche Gewalttaten oder Umstürze sind inakzeptabel."

Auf Bundesebene haben die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla eine Sondertelefonkonferenz des Bundesvorstands einberufen. Einziges Thema war am Mittwoch der Ausschluss möglicher Mitglieder der "Sächsischen Separatisten" wegen "erheblichen Verstoßes gegen die Grundsätze und Ordnung unserer Partei".

Wie berichtet, ließ die Bundesanwaltschaft am Dienstag mehrere Wohnungen in Sachsen, Polen und Österreich durchsuchen. Acht mutmaßliche Mitglieder der Prepper-Gruppe mit der Selbstbezeichnung "sächsische Separatisten" wurden dabei festgenommen, gegen sechs von ihnen hat der Bundesgerichtshof inzwischen Untersuchungshaft angeordnet. Der Grimmaer Stadtrat Kurt H. erlitt während der Festnahme eine Schusswunde am Kiefer. Er befindet sich weiter im Krankenhaus und konnte dem Bundesgerichtshof noch nicht vorgeführt werden.

Auch gegen den aus Österreich stammenden Jörg S. wurde noch keine Untersuchungshaft angeordnet. Er wurde in Polen verhaftet und soll nach seiner Überstellung nach Deutschland dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Wie heute bekannt wurde, war Kurt H. rechtmäßig in Besitz einer Schusswaffe. Er ist Jäger und besitzt eine waffenrechtliche Erlaubnis. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wurden bei den Durchsuchungen am Dienstag allerdings auch nicht registrierte Waffen und Munition gefunden, offizielle Angaben dazu gibt es nach wie vor nicht.

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