Deutschland

Messerangriff in Dresden – für den Täter nicht das erste Mal

Inzwischen ist es schon fast die Regel: Wenn irgendwo in Deutschland ein Messerangriff geschieht, ist der Täter zuvor bereits aufgefallen, wurde aber wieder laufen gelassen oder kann nicht abgeschoben werden. So auch jetzt wieder im Dresdner Stadtteil Gorbitz.
Messerangriff in Dresden – für den Täter nicht das erste Mal© Einsamer Schütze, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Die Polizeimeldung zum Donnerstagabend im Dresdner Stadtviertel Gorbitz ist kurz und nüchtern. Gegen 20 Uhr sei es in einer Wohnung zu einem Streit gekommen.

"In der Folge erlitt der 33-jährige Libyer schwere Verletzungen, die ihm offensichtlich mit einem Messer beigebracht wurden. Ein 29-jähriger Eritreer wurde als mutmaßlicher Tatverdächtiger festgenommen."

Inzwischen sind zumindest über den Tatverdächtigen weitere Details bekannt geworden. Es scheint sich um Khalid O. zu handeln, ein Bäcker, der bereits 2020 vor Gericht stand, weil er ebenfalls in Gorbitz zwei Landsleute und einen Bekannten im Nachbarhaus mit dem Messer angegriffen und schwer verletzt hatte.

"Einem rammte er sein Messer in Bauch und Brust, dem anderen wollte er in den Hals stechen, der Dritte sprang vor Angst aus dem Fenster, wurde schwer verletzt. Als die Polizei den Eritreer festnahm, hatte er drei Messer in der Hosentasche."

So berichtete die Bild über ihn kurz nach seiner Haftentlassung.

Damals wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt; er hat in der Haft einen Mithäftling angegriffen und wurde schließlich sogar in ein Gefängnis in einem anderen Bundesland verlegt. Erst am 11. Juni dieses Jahres wurde er aus der Haft entlassen.

Danach wurde ihm eine Asylunterkunft im Dresdner Stadtteil Lockwitz zugewiesen, in der er nie auftauchte. Sechs Tage nach seiner Entlassung, so Bild, "randalierte er in einem Polizeirevier. Dann schlug er eine Bahn-Mitarbeiterin, die ihn beim Schwarzfahren erwischte, krankenhausreif".

Ein Haftbefehl gegen ihn war trotzdem nicht zu bekommen. Der Asylstatus wurde ihm zwar mittlerweile aberkannt; er hat aber dagegen geklagt und darf bis zum Urteil zu dieser Klage nicht nur nicht abgeschoben, sondern auch nicht in Abschiebehaft genommen werden. Zudem hat er, wie die Landesdirektion Sachsen im Juni erklärte, keinen Pass und könnte schon allein deshalb nicht abgeschoben werden. Damals wurde vermutet, er halte sich im Allgäu bei Verwandten auf. Offenkundig ist er aber wieder in seine alte Gegend zurückgekehrt, nach Gorbitz.

Khalid O. ist 2015 mit der großen Flüchtlingswelle nach Deutschland gekommen und hat sich, wie wohl eine Reihe seiner Landsleute, in Gorbitz angesiedelt. Jedenfalls finden sich in diesem Viertel eine ganze Reihe von Vorfällen, so etwa bereits 2018 eine regelrechte Massenmesserstecherei zwischen insgesamt 15 Männern aus Eritrea und Syrien, an einem anderen Tag desselben Jahres eine Auseinandersetzung zwischen Syrern und Libyern. 2022 kam es zu einem Messermord unter Afghanen. Brennpunkt war in allen Fällen der Amalie-Dietrich-Platz.

Diesmal hat Khalid O. sein Opfer mehrmals in den Rücken gestochen und schwer, wenn auch –nicht lebensgefährlich verletzt. Mit einer Art Küchenmesser, wie der Sprecher der Polizei mitteilte. Am heutigen Freitag wird er dem Haftrichter vorgeführt.

Mehr zum Thema"Messerinzidenz" – Neue Website listet über Live-Tracker reale Ereignisse auf

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.