Ampel-Sicherheitspaket: Teilweise Ablehnung durch den Bundesrat
Das am Freitag im Bundestag verabschiedete Sicherheitspaket beinhaltet "ein verschärftes Waffenrecht, strengere Regeln im Asylrecht und neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden".
Per Gesetz sollten die Sicherheitsbehörden dabei erweiterte Befugnisse bei der Terrorismusbekämpfung erhalten. Das in Teilen zustimmungsbedürftiges Gesetz bekam bei einer Abstimmung in der Länderkammer in Berlin jedoch keine Mehrheit. Der Gesetzesentwurf erhielt nicht die erforderliche Mindestanzahl von 35 Stimmen. Nun müssen Bundestag und Bundesregierung einen Vermittlungsausschuss hinzuziehen.
Die Ampel hatte sich demnach auf ein Verfahren geeinigt, "das Ermittlungsbehörden die Befugnis zugesteht, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen", so der Spiegel. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, "wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt". Weiter heißt es:
"Bei Gefahr im Verzug hätte der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für eine Dauer von maximal drei Tagen treffen müssen. Den Ländern gingen die Maßnahmen aber nicht weit genug."
Der bayerische Staatsminister Florian Herrmann (CSU) wird mit der Erklärung zitiert:
"Die Abgleichung biometrischer Daten im Internet wird den Sicherheitsbehörden nur bei schwersten Straftaten ermöglicht. Das sind Hürden, die völlig lebensfremd sind."
Die anderen beiden Bestandteile des Sicherheitspakets, die geplanten Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie der Punkt Waffenrecht, passierten den Bundesrat in erster Linie, weil diese nicht zustimmungspflichtig waren. Zum Thema Waffenrecht erläutert die Welt:
"So wird nun geregelt, dass das Verbot, Waffen bei Volksfesten oder Sportveranstaltungen mitzuführen, auch für Messer gilt, die an dieser Stelle im Waffengesetz künftig ausdrücklich erwähnt werden sollen. Es soll aber Ausnahmen geben, zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen."
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte dazu im Bundestag vor der Abstimmung:
"Wir verbieten Messer auf öffentlichen Veranstaltungen und ermöglichen den Ländern, weitergehende Messerverbote zu erlassen. Und das kann auch anlasslos kontrolliert werden."
Den anderen Teil des "Sicherheitspakets" ließ der Bundesrat ebenfalls passieren. So sollen Asylbewerber, "für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden". Dies gebunden an die Neuregelung, "wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist".
Am Vormittag scheiterte noch der Versuch der Unionsparteien, über eine separate Abstimmung zum "Sicherheitspaket in der Migrationspolitik" nachträglich in dem von der Ampelkoalition vereinbarten Gesetzentwurf Zurückweisungen an den deutschen Grenzen einfügen zu lassen.
Bei der ersten namentlichen Abstimmung über den eingereichten Unions-Antrag zum sogenannten Sicherheitspaket musste die Auszählung jedoch wiederholt werden. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ließ die Anwesenden dabei wissen, dass bei der ersten Auszählung aufgefallen war, dass "mehrere ungültige Stimmkarten" in die Urnen eingeworfen wurden. Es wurde ermittelt, "wie das passieren konnte".
Gut eine Stunde später meldete die Bild-Zeitung, dass alle drei ungültigen Stimmkarten den Namen Marie-Agnes Strack-Zimmermann trugen. Aufgrund ihres Wechsels nach Brüssel ist die FDP-Politikerin und EU-Abgeordnete seit Juli 2024 jedoch gar nicht nicht mehr offizielles Mitglied des Bundestags. Die Abgeordneten mussten daher erneut an die Urnen.
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