Deutschland

Wittlich: Zum Freispruch des US-Soldaten werden langsam die richtigen Fragen gestellt

Schade, dass nicht gleich nach der Tat für die Berichterstattung überprüft wurde, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht, wenn ein US-Soldat einen Deutschen tötet. Aber zumindest jetzt, nach dem Freispruch durch das US-Militärgericht, wird nachgehakt.
Wittlich: Zum Freispruch des US-Soldaten werden langsam die richtigen Fragen gestelltQuelle: www.globallookpress.com © Harald Tittel

Der Freispruch des US-Soldaten, der beschuldigt wurde, in Wittlich einen jungen Mann erstochen zu haben, durch ein US-Militärgericht dürfte noch lange nicht das Ende der Geschichte sein. Nach Meldung des Volksfreunds haben nun Freunde und Angehörige des Opfers eine Demonstration gegen das Urteil vor der Air Base Spangdahlem geplant. Der Freispruch hat wohl doch größere öffentliche Empörung ausgelöst.

Inzwischen tauchen auch in der Berichterstattung des SWR Fragen auf, die politisch zu klären wären ‒ warum nämlich das Verfahren überhaupt durch die US-Militärjustiz geführt wurde:

"Theoretisch hätte die Trierer Staatsanwaltschaft den Fall aber nicht abtreten müssen. Laut Justizministerium hätten die deutschen Ermittler das Verfahren wieder annehmen können, sogar bis zu 21 Tage, nachdem sie es an die US-Behörden abgegeben hatten."

Tatsächlich erwähnt das Zusatzabkommen zur Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland von 1963 explizit, wesentliche Belange der deutschen Rechtspflege könnten die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit insbesondere "bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht wird", erfordern.

Der SWR zitiert zu diesem Punkt den Trierer Strafrechtler Ron-Jo Koenen:

"Wenn es zum Beispiel um einen Terroranschlag auf den deutschen Staat geht, um Interessen der Bundesrepublik, dann wäre das denkbar."

Und, bezogen auf den Wittlicher Messerangriff:

"Bei einer Tat, die so schwer wiegt und in der Öffentlichkeit eine solche Brisanz hat, hätte grundsätzlich die Möglichkeit bestanden, das Verfahren nicht abzugeben."

Die Familie des Opfers verlor durch das US-Verfahren unter anderem die Möglichkeit, als Nebenkläger an dem Prozess beteiligt zu werden und damit auch über ihre Anwälte die Zeugen selbst vernehmen zu können. Die Eltern prüfen jetzt, wie sie weiter juristisch vorgehen könnten, und überlegen auch, sich an den Deutschen Bundestag zu wenden.

Der Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen erklärte dem SWR, ihm seien die Hände gebunden: "Eine erneute Übernahme des Verfahrens durch die deutsche Staatsanwaltschaft nach dem ergangenen Urteil des US-Militärgerichts ist nach dem NATO-Truppenstatut nicht möglich."

Nach wie vor ungeklärt ist jedoch die Frage, wie der Entscheidungsprozess zur Frage, ob das Verfahren in der deutschen Justiz bleibt, abgelaufen ist. Wurde diese Entscheidung in der Staatsanwaltschaft Trier getroffen oder im Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz? Da die Staatsanwaltschaft in Deutschland weisungsgebunden ist, könnte sie im Justizministerium gefallen sein. Dass die rheinland-pfälzische Landesregierung von dem Vorfall wusste, belegt schon die Aussage, die der rheinland-pfälzische Innenminister wenige Tage später bei einem Besuch in Spangdahlem machte:

"Wir stehen, auch wenn solche belastenden Momente in unserer Freundschaft sind, eng beisammen. Das macht die Tat nicht ungeschehen und es bleibt eine ganz ganz schmerzliche Wunde. Aber es bleibt genauso wichtig, dass wir betonen, unsere Freundschaft überdauert auch Ereignisse oder Dinge, die niemand will."

Justizminister Herbert Mertin (FDP) dürfte ebenfalls informiert gewesen sein. Vielleicht finden sich ja noch Abgeordnete im rheinland-pfälzischen Landtag, die bereit sind, die Frage zu klären, wer mit welcher Begründung auf eine Führung des Verfahrens durch ein deutsches Gericht verzichtet oder diesen Verzicht angewiesen hat.

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