Rettung oder Beschleuniger für Kliniksterben? Bundestag beschließt Lauterbachs Krankenhausreform
Der Bundestag hat am Donnerstag Karl Lauterbachs umstrittene Krankenhausreform beschlossen. 374 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf. Der Bundesgesundheitsminister selbst bezeichnete das beschlossene Gesetz als die "größte Gesundheitsreform seit 20 Jahren".
Die Reform sieht vor, dass künftig nicht mehr alle Krankenhäuser alle Behandlungsleistungen anbieten. Insbesondere kleine und mittlere Kliniken sollen sich auf die Behandlung bestimmter weniger Krankheiten spezialisieren. Dafür wurde ein Katalog von 65 "Leistungsgruppen" definiert, aus dem die Häuser ihre Spezialisierung wählen können.
Welches Krankenhaus künftig welche Krankheiten behandelt, sollen Landesbehörden entscheiden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Klinik bestimmten Kriterien gerecht wird. Nur unter dieser Voraussetzung werden Krankenkassen künftig für die Behandlung auch zahlen müssen.
Vorgesehen ist zudem, die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle in Kliniken zu ändern. Künftig sollen 60 Prozent des Budgets der Krankenhäuser aus Entgelten für das Vorhalten bestimmter Angebote finanziert werden. Dadurch würde, so Lauterbach, der wirtschaftliche Druck auf die Kliniken sinken, möglichst viele Fälle zu behandeln. Operationen, die medizinisch nicht notwendig waren, sollen dadurch "der Vergangenheit angehören", sagte der Minister.
Einig sind sich die Experten darin, dass die Reform ein weiteres Kliniksterben auslösen wird. Auch Lauterbach räumte dies in der Debatte ein:
"Wenn es am Ende 20 Prozent Krankenhäuser weniger gibt, diese aber bessere Versorgung bieten, dann ist das aus meiner Sicht richtig."
Auf Widerstand könnte das Gesetz im Bundesrat stoßen: Die Bundesländer drohen bereits mit einer Blockade und der Anrufung des Vermittlungsausschusses. Kritisiert wird insbesondere das Kliniksterben im ländlichen Raum sowie hohe Kosten für die Haushalte der Länder. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein und aktuell Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, warnte, mit der Reform sei die Sicherung der Grund- und Notfallversorgung im ländlichen Raum akut gefährdet.
Für die Phase der Reformumsetzung, die zehn Jahre dauern soll, werden die Bundesländer verpflichtet, die Existenz der Krankenhäuser mit einem sogenannten "Transformationsfonds" abzusichern. Die Hälfte der dafür vorgesehenen 50 Milliarden Euro sollen die Bundesländer beisteuern. Die andere Hälfte kommt von den gesetzlichen Krankenkassen, die das Vorhaben ebenfalls kritisieren.
Mehr zum Thema ‒ Minister Lauterbach fehlen Milliarden für die Pflegeversicherung und Kochsalz für die Bürger
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.