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Cum-Ex-Verfahren: Bankchef Olearius klagt gegen seine vormalige Anklägerin

Im Juni wurde das Strafverfahren gegen Olearius wegen Millionenbetruges durch Cum-Ex-Geschäfte aufgrund seines "angeschlagenen Gesundheitszustands" eingestellt. Nun wurde bekannt, dass seine Anwälte gegen die ehemals zuständige Staatsanwältin Klage eingereicht haben, wegen "bewusster falscher Sachverhalte".
Cum-Ex-Verfahren: Bankchef Olearius klagt gegen seine vormalige AnklägerinQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Christoph Hardt

Im Juni dieses Jahres wurden die jahrelangen sogenannten "Cum-Ex"-Ermittlungen und das im September 2023 eröffnete Parallelverfahren gegen den Hamburger Banker Christian Olearius eingestellt. Als Grund wurde seitens des Gerichts der "angeschlagene Gesundheitszustand" des 82-Jährigen angegeben. Wenige Monate später berichtet nun die Welt darüber, dass das Anwaltsteam von Olearius gegen die zuständige Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker Klage eingereicht hat. Brorhilker wird vorgeworfen, manipulativ "unvollständige und falsche Sachverhalte" im Verfahren gegen Olearius genutzt zu haben.

Olearius, vormaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Hamburger Privatbank M.M.Warburg, wurde seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch betrügerischen Handel mit Cum-Ex-Aktien Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Die Anklage lautete Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall, der Steuerschaden wurde in der Summe der 14 der Warburg Bank angelasteten Einzelfälle auf rund 280 Millionen Euro beziffert.

Im April 2024 gab die langjährig ermittelnde Staatsanwältin Anne Brorhilker bekannt, dass sie ihren Posten als in dem Fall zuständige Oberstaatsanwältin kündigt und bat zudem um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Als Begründung gab sie dem WDR in einem Interview zu Protokoll:

"Da geht es oft um Täter mit viel Geld und guten Kontakten, und die treffen auf eine schwach aufgestellte Justiz. Dann haben wir den Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."

Acht Wochen später veranlasste dann das Landgericht Bonn, das Strafverfahren gegen Olearius überraschend einzustellen. Begründet wurde die überraschende Entscheidung mit der "angeschlagenen Gesundheit" des 82-Jährigen, so durfte an den letzten Gerichtstagen nur noch 45 Minuten gegen den Angeklagten verhandelt werden. Es kam final weder zu einem Freispruch noch zu einem Schuldspruch. 

Am 1. Oktober titelte nun die Welt:

"Cum-Ex-Verfahren – Banker Olearius zeigt Ex-Staatsanwältin Brorhilker an."

In einer vorliegenden Mitteilung hätte das Anwaltsteam von Olearius erklärt, dass dieser eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen seine vormalige Anklägerin einreichen ließ. Der Vorwurf in der Anzeige lautet demnach, dass die Ex-Oberstaatsanwältin "vorsätzlich und bewusst unvollständige und falsche Sachverhalte zur Grundlage ihrer Anklagen gegen ehemalige Mitarbeiter der Warburg Bank gemacht habe". Weiter heißt es zu den formulierten Vorwürfen:

"Ein Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, gegen den man ebenfalls Anzeige erstattet habe, habe zudem in mindestens sechs Fällen vor dem Landgericht Bonn bewusst die Unwahrheit gesagt und Olearius und weitere Personen zu Unrecht belastet."

Der erweiterte Vorwurf der Olearius-Klage lautet, dass Brorhilker "in mehreren Anklageschriften unwahre und unvollständig belastende Aussagen von Kronzeugen als wahr und vollständig beziehungsweise ausreichend dargestellt, zudem unterstellte "Hinweise auf Täuschungen der Kronzeugen unterschlagen" hat. Kern der Vorwürfe der Olearius-Anwälte sei ein "im Lauf des Prozesses angeführtes Beratungsgespräch" des Kronzeugen.

Die Anzeigen lägen der Staatsanwaltschaft Köln vor, hieß es. Eine Bestätigung dafür war bei der Behörde auf Anfrage zunächst noch nicht zu erhalten. Brorhilker hat offiziell den Staatsdienst verlassen und arbeitet mittlerweile für den Verein Bürgerbewegung Finanzwende.

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