Staatsbürgerschaft: Palästinensischer Slogan "From the River to the Sea" ein Ausschlussgrund
Wie das NDR-Magazin Panorama berichtet, ist die propalästinensische Parole "From the River to the Sea" ein Ausschlussgrund für die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Magazin beruft sich dabei auf "vorläufige Anwendungshinweise" des Bundesinnenministeriums BMI zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht war am 27.06.2024 in Kraft getreten. Es soll Personen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt bisher acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft ermöglichen.
Allerdings wurden innerhalb des Gesetzes die Anforderungen an das Bekenntnis zur sogenannten freiheitlich demokratischen Grundordnung verschärft.
Konkret schreibt das BMI auf seiner Webseite dazu:
"Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus."
In einem Dokument des BMI, das Panorama vorliegt, wird nun die propalästinensische Parole "From the River to the Sea", gegebenenfalls mit Zusatz "Palestine will be free" unter 10.1.1.1.3.1. als möglicher Ausschlussgrund für die deutsche Staatsbürgerschaft genannt.
Laut dem Magazin könnten die Parolen "mit einem Bekenntnis zur deutschen Verfassung unvereinbar sein, wenn es gegen die besondere historische Verantwortung Deutschlands gegenüber jüdischem Leben verstoße", wie der NDR schreibt.
Weiter berichtet der Sender, dass dies auch das Liken, Teilen oder Kommentieren der Parole in den sozialen Netzwerken betrifft.
Die Parole "From the River to the Sea" bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer, zu dem neben Israel auch das Westjordanland und der Gazastreifen gehören.
Die eindeutige Festlegung des BMI bei der Parole ist überraschend, da die Eindeutigkeit dieser Parole als "antisemitisch", "israelfeindlich" oder auch "volksverhetzend" unter deutschen Gerichten durchaus umstritten ist.
So weist der NDR in seinem Beitrag darauf hin, dass etwa das Landgericht Mannheim im Mai eine eindeutige Strafbarkeit dieser Parole verneinte.
In der Begründung hatte das Gericht in Mannheim erklärt, dass hier nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung der grundgesetzlich geschützten und weit auszulegenden Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls der Vorzug zu geben sei.
Dem Gericht zufolge, gebe es auch keine generelle Deutung dahingehend, dass diese Parole ein "verbotenes" Kennzeichen der Hamas sei, zumal deren genauer Wortlaut anders sei und es auf den genauen Kontext ankomme.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte im November 2023 ein Betätigungsverbot für die Hamas und das Netzwerk Samidoun in Deutschland verhängt.
Panorama weist in seinem Beitrag daraufhin, dass die "vorläufigen Anwendungshinweise" des BMI für die Länder, deren Behörden die Einbürgerungen vornehmen, grundsätzlich keinen bindenden Charakter haben.
Der NDR zitiert jedoch eine Aussage eines Sprechers gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa):
"Die Praxis der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass die Länder sich an den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums orientieren, damit die gesetzlichen Regelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht einheitlich angewandt werden."
Auf Nachfrage von Panorama, ob die uneindeutige Parole ein bestimmtes rechtliches Kriterium für die Einbürgerung von Menschen sein könne, antwortete das Bundesinnenministerium, es sei bei der Äußerung der Parole der Zusammenhang zu beachten, in dem die Parole geäußert wurde.
Weiter zitiert das Magazin aus der Stellungnahme des BMI, dass die Parole ein Kriterium für die Einbürgerung von Menschen sein könne, wenn "Aussagen wie 'From the River to the Sea' in Zusammenhang stehen mit einem ausdrücklichen Aufruf zu gewaltsamen Handlungen gegen den Staat Israel."
Es sei "im Rahmen der persönlichen Vorsprache des Antragstellers und, soweit erforderlich, in einem ergänzenden Gespräch zu hinterfragen, ob der Antragsteller sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung [...] innerlich glaubhaft zuwendet [...] oder in diesem Fall evtl. eine antisemitische Einstellung besteht", so das Bundesinnenministerium weiter gegenüber dem NDR-Magazin.
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