Der "Fachkräftemangel" und die Wirklichkeit
Woran kann man erkennen, ob ein Land tatsächlich einen Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen hat, den es durch Zuwanderung beheben will? An der Zahl der anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse.
Das Statistische Bundesamt hat jetzt unter der Überschrift "25 Prozent mehr Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse im Jahr 2023" die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Die Zahlen, die dann geliefert werden, machen diesen Jubel allerdings zunichte, obwohl die Anerkennungen zugenommen haben.
Insgesamt waren es im gesamten Jahr 2023 nämlich ganze 65.300 anerkannte Abschlüsse. Dabei geht es um bundes- wie auch um landesrechtlich geregelte Verfahren. Solche Verfahren sind erforderlich, wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Die Liste der reglementierten Berufe ist lang und umfasst nicht nur medizinische Tätigkeiten, sondern auch Ingenieursberufe, Hufschmiede, Kartografen und Schiffsmaschinisten. All diese Berufe dürfen, auch wenn die Qualifikation vorhanden ist, nur ausgeübt werden, wenn die Anerkennung vorliegt.
Zu den nicht reglementierten Berufen schreibt die Kultusministerkonferenz auf ihrer Beratungsseite zur Anerkennung vorhandener Abschlüsse:
"In diesem Fall ist eine behördliche Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich, d. h. Sie können sich mit Ihrer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen. Dennoch kann eine Anerkennung oder Bewertung Ihres ausländischen Abschlusses sinnvoll sein, um künftigen Arbeitgebern eine bessere Einschätzung Ihrer Qualifikation zu ermöglichen."
Anders ausgedrückt: Ein Fehlen der Anerkennung macht aus einem hochqualifizierten Facharbeiter schnell eine Hilfskraft. Und tatsächlich betrafen 18 Prozent der Anerkennungsverfahren nicht reglementierte Berufe.
Der absolut dominierende Sektor bei den Anerkennungen ist das Gesundheitswesen. 69 Prozent aller anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse kamen aus diesem Bereich, darunter 27.300 Pflegekräfte und 9.500 Ärzte (2023 sind allerdings auch 2.187 Ärzte aus Deutschland abgewandert). Zum Vergleich: Im Jahr 2021 betrug die Zahl der in Deutschland beschäftigten Pflege- und Pflegehilfskräfte 1.020.000.
Gleich an nächster Stelle, aber mit nur fünf Prozent der Anerkennungen oder 3.200 Personen folgen die Ingenieure, vier Prozent der Anerkennungen waren Lehrer (2.300) und je drei Prozent Erzieher (1.700) und Physiotherapeuten (1,700). Die verbliebenen 19.600 Anerkennungen verteilen sich auf alle übrigen Berufe.
Allerdings – zehn Prozent dieser Anerkennungen bezogen sich auf Abschlüsse aus der Türkei. Die Gesamtzahl der anerkannten Abschlüsse aus der Ukraine betrug 3.000 (von 1.163.000 Ukrainern, die sich in Deutschland aufhalten). Und das 2020 lautstark "mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführte beschleunigte Fachkräfteverfahren" führte zu genau 4.600 Anerkennungen.
Das Problem der äußerst schleppenden Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist übrigens seit Jahrzehnten bekannt. Auch wenn die Zahl der Anerkennungen sich seit 2016 (damals waren es 26.200) mehr als verdoppelt hat, stellt die absolute Menge doch die Rhetorik vom "Fachkräftemangel" in Frage. Wäre er so dringend wie behauptet, wäre auch der politische Druck hoch, genau diese Engstelle zu beseitigen. Dass sie nach wie vor besteht, belegt, dass zwar womöglich Fachkräfte gewünscht sind, aber vorzugsweise, ohne für die vorhandene Qualifikation auch entsprechend zu bezahlen.
Mehr zum Thema – Planlos neoliberal: Fachkräftemangel – selbst gemacht
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.