Bundesarbeitsminister Heil: Nullrunde beim Bürgergeld 2025
Nach dem deutlichen Anstieg in diesem Jahr soll beim sogenannten Bürgergeld im kommenden Jahr 2025 keine Erhöhung erfolgen. Das erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil am Mittwochmorgen in der Sendung "Frühstart" der Sender RTL und ntv.
Der SPD-Minister begründete dies mit der gesunkenen Inflation. Aufgrund des gesetzlich vorgegebenen Verfahrens zur Berechnung der Regelsätze müssten diese bei hoher Inflation entsprechend angepasst werden. Nun sei die Teuerungsrate aber kräftig gesunken, sodass es Anfang 2025 keine Erhöhung beim Bürgergeld geben werde. Heil wörtlich:
"Und deshalb ist das, was die Zahlen hergeben und der Rechtsmechanismus so, dass, wie prognostiziert, es zum 1. Januar keine Bürgergelderhöhung gibt. Und das ist auch richtig so."
Im #Frühstart ordnet BM @hubertus_heil ein, wie das Bürgergeld zustande kommt und warum es eine Nullrunde geben wird. https://t.co/hTqouQIsA6pic.twitter.com/gN5G9VFDGQ
— Bundesministerium für Arbeit und Soziales (@BMAS_Bund) September 4, 2024
Die Inflation ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im August 2024 auf 1,9 Prozent gesunken. Man müsse in Not geratenen Menschen helfen, so Heil weiter:
"Klar ist aber auch: Das ist das Existenzminimum, nicht mehr, aber auch nicht weniger."
Für Alleinstehende bleibt der Regelsatz des Bürgergeldes, von dessen Beziehern nur gut die Hälfte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, damit im kommenden Jahr bei 563 Euro pro Monat. Der Satz war 2024 um rund zwölf Prozent angehoben worden, was zum Teil scharf kritisiert wurde.
Der Minister plant darüber hinaus Maßnahmen, mit denen der Druck auf Bürgergeldbezieher erhöht werden soll. Für eine engere Betreuung müssen diese künftig öfter persönlich beim Jobcenter erscheinen. Bei fehlender Mitwirkung drohen schneller Sanktionen. Arbeitswege sollen künftig bei bis zu drei Stunden als zumutbar gelten. Derzeit beziehen in der Bundesrepublik etwa 5,5 Millionen Personen Bürgergeld. Von diesen gelten mehr als vier Millionen als erwerbsfähig.
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