Deutschland

Bei niedriger Wahlbeteiligung: Regionale Krankenkassen sollen weniger Geld vom Bund bekommen

Regionale Kassen sollen im kommenden Jahr weniger Mittel für die Patientenversorgung erhalten, wenn die Wahlbeteiligung in ihrem Bundesland niedrig war. Damit plant die zuständige Bundesbehörde offenbar die Einführung sachfremder Kriterien bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung.
Bei niedriger Wahlbeteiligung: Regionale Krankenkassen sollen weniger Geld vom Bund bekommenQuelle: www.globallookpress.com © Florian Gaertner/photothek.de vi

Regional organisierte Krankenkassen wie die AOK sollen im kommenden Jahr deutlich weniger Geld vom Bund für die Patientenversorgung erhalten, wenn die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 in ihrem Bundesland niedriger war als andernorts. Das berichtet die Magdeburger Volksstimme.

Laut der Zeitung geht dies aus aktuellen Plänen des zuständigen Bundesamts für Soziale Sicherung hervor. Ein schriftlicher Entwurf der Behörde liege der Volksstimme vor. Die Behörde mit Sitz in Bonn ist den SPD-geführten Bundesministerien für Gesundheit und für Arbeit unterstellt und für die Zuteilung der Gelder aus dem sogenannten Gesundheitsfonds zuständig, mit dem die Patientenversorgung finanziert wird. 

Den regionalen Krankenkassen würden bei einer Umsetzung der Pläne Mittel in beträchtlicher Höhe entgehen. Laut AOK würden die Kassen in Sachsen-Anhalt für 2025 etwa 50 Millionen Euro weniger bekommen. Allein die AOK Sachsen-Anhalt würde 24 Millionen einbüßen.

In Sachsen-Anhalt war die Wahlbeteiligung mit 67,9 Prozent besonders niedrig. Der Bundesdurchschnitt lag bei 76,4 Prozent.

Die AOK Sachsen-Anhalt kritisierte die Pläne des Bundesamts für Soziale Sicherung deutlich. Sprecherin Anna-Kristina Mahler sagte der Volksstimme:

"Sachfremde Themen wie die Wahlbeteiligung sollten keine Auswirkungen auf die Finanzierung der Gesundheitsversorgung haben."

Sachsen-Anhalt werde bereits heute bei der Mittelverteilung aus dem Gesundheitsfonds gegenüber Metropolen wie Hamburg benachteiligt. Darüber hinaus wolle das Amt nicht nur die Wahlbeteiligung neu aufnehmen, sondern Kriterien mit Gesundheitsbezug wie "Stationäre Pflege" oder "Pflegebedürftige" künftig außen vor lassen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung wollte gegenüber der Volksstimme bislang nicht erklären, auf welcher Grundlage die Regionalkriterien ausgewählt und wie in diesem Zusammenhang das Heranziehen der Wahlbeteiligung begründet wird. Für den Mittwoch kündigte die Behörde eine Antwort an. Eine endgültige Entscheidung über die Pläne solle am 30. September erfolgen.

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