Deutschland

Wahlleiter will Sachsen-Ergebnis prüfen – Verliert AfD Sperrminorität?

Die Landeswahlleitung in Sachsen will das Ergebnis der Wahlen prüfen. Das könnte vor allem für die AfD Folgen haben.
Wahlleiter will Sachsen-Ergebnis prüfen – Verliert AfD Sperrminorität?Quelle: Gettyimages.ru

Der Wahlleiter der Landtagswahlen in Leipzig erklärte am Montagmorgen, dass er das Ergebnis zur Sitzverteilung im sächsischen Landtag überprüfen will.

Mehrere Parteien und Experten von wahlrecht.de spekulierten zuvor, dass sich der Landeswahlleiter bei der neuen Sitzverteilung im Landtag verrechnet haben könnte, wie die Leipziger Volkszeitung berichtete.

Demnach sei ein falsches Sitzverteilungsverfahren angewendet worden. Der Sachverhalt sei bekannt und werde überprüft, sagte eine Sprecherin der Landeswahlleitung auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Weiter schrieb die Leipziger Volkszeitung, dass bei korrekter Anwendung der neuen Regelung die AfD einen Sitz weniger hätte und somit keine Sperrminorität im Landtag besitzen würde.

Dies hätte zur Folge, dass die AfD statt 41 nur 40 Sitze bekäme. Die CDU und die SPD hätten entsprechend eine veränderte Sitzverteilung. Der Landeswahlleiter war bislang für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Mehr zum ThemaThüringen-Wahl: AfD klarer Sieger, Ramelow abgewählt - BSW als Zünglein an der Waage?

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.