Deutschland

Schwierige Regierungsbildung: CDU bei Wahl in Sachsen laut Hochrechnung knapp vor AfD

Bei der Wahl im Freistaat ist laut der ersten Hochrechnung die CDU die stärkste Kraft. Knapp dahinter folgt an zweiter Stelle die AfD Prozent. Platz drei erreicht mit zwölf Prozent die Partei BSW von Sahra Wagenknecht. Dahinter folgt die SPD. Die Grünen kommen über die 5-Prozent-Hürde, Linke und FDP schaffen es nicht.
Schwierige Regierungsbildung: CDU bei Wahl in Sachsen laut Hochrechnung knapp vor AfD© Robert Michael

Bei der Wahl in Sachsen ist nach der ersten Hochrechnung von Infratest Dimap die CDU mit 31,6 Prozent die stärkste Kraft. An zweiter Stelle folgt die AfD mit 30,2 Prozent. Platz drei erreicht mit zwölf Prozent die Partei BSW von Sahra Wagenknecht. Dahinter folgt die SPD mit 8,4 Prozent. Die Grünen kommen über die Fünf-Prozent-Hürde – müssen aber noch zittern, denn sie liegen derzeit bei 5,4 Prozent. Linke und FDP schaffen es nicht.

Im Freistaat hat der amtierende Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) damit keine Mehrheit mehr für seine Koalition mit der SPD und den Grünen. Regieren könnte jetzt nur ein Bündnis aus AfD und CDU – was die Union bisher ausschließt. Eine andere Variante wäre eine Koalition aus CDU und BSW, notfalls im Bündnis mit SPD oder Grünen.

Mehr zum Thema - AfD-Wahlkampfabschluss: "Antifa als terroristische Vereinigung verbieten"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.