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Wie man den Bürgern die EU-Digitalbrieftasche schmackhaft macht

Die EU-Mitgliedsländer müssen eine digitale Brieftasche, ein sogenanntes "Wallet" für ihre Bürger einrichten. Ob die Datensammlung privat oder öffentlich betrieben wird, ist noch nicht entschieden. Für mehr Akzeptanz bietet das Innenministerium Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung an.
Wie man den Bürgern die EU-Digitalbrieftasche schmackhaft machtQuelle: www.globallookpress.com © Christoph Dernbach / dpa

Von Felicitas Rabe

Die EU hat ihre Mitgliedsländer angewiesen, bis zum Herbst 2026 eine sogenannte "digitale Brieftasche" einzurichten. Damit sollen sich EU-Bürger sowohl online als auch offline ausweisen und digitale Identitätsdokumente speichern. Die elektronische Brieftasche, genannt "European Digital Identity Wallet", soll zwar auf nationaler Ebene eingerichtet werden, ist aber ein übergeordnetes EU-Projekt.

Wie das Fachmagazin Netzpolitik am vergangenen Freitag berichtete, plant das Bundesinnenministerium bis Mai 2025 die Entwicklung eines Prototyps für eine digitale Brieftasche. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde deshalb damit beauftragt, einen Wettbewerb für das Konzept einer digitalen Brieftasche auszurufen. Die Agentur startete den Wettbewerb vor vier Monaten, am 1. April 2024, und seitdem bemühen sich elf Unternehmen darum, die digitale Brieftasche für Deutschland entwickeln zu dürfen.  

Privat oder staatlich? Wer wird die Digitalbrieftasche betreiben?

Parallel dazu hat auch die EU-Kommission weitere Durchführungsrechtsakte auf den Weg gebracht. Danach müssen bei der digitalen Brieftasche auf EU-Ebene "die Vorgaben der reformierten eIDAS-Verordnung" (eIDAS 2.0 = Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt) umgesetzt werden. Dazu gehören die von der EU vorgeschriebenen Kernfunktionen der als "Wallet" bezeichneten digitalen Dokumentenakte, die technische Zertifizierung und die zu verwendenden Protokolle und Schnittstellen. Das der novellierten eIDAS-Verordnung zugrunde liegende EU-Gesetz ist erst im Mai dieses Jahres in Kraft getreten. Nach dem EU-Gesetz wäre die Nutzung der EU-Brieftasche bislang freiwillig. Netzpolitik schreibt dazu:

"Außerdem sollen die Nutzer:innen transparent darüber bestimmen können, welche Daten sie an wen weitergeben."

Für die Umsetzung der "nationalen" Digitalbrieftasche sollen für Deutschland aktuell 40 Millionen Euro Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Bis Mai 2025 will Deutschland einen Prototyp entwickeln. Bisher ist allerdings hierzulande noch ungeklärt, wer die digitale Brieftasche am Ende betreiben wird. Auf eine kleine Anfrage der CDU an das Bundesinnenministerium antwortete das BMI, dass noch nicht entschieden sei, ob man ein Privatunternehmen komplett damit beauftrage. Eventuell würde der Staat sich vorbehalten, "relevante und kritische Kernbestandteile" der digitalen Akte in Eigenregie zu betreiben. Entsprechend gebe es dann eine privat-öffentlich gemischte Betreiberschaft. Dies sieht das Ministerium dennoch kritisch. Es führe dazu, so erklärte das BMI, "dass redundante Lösungen durch parallele Entwicklungen ähnlicher Produkte entstehen".

Online-Authentifizierung für Gesundheitsdienste

Bereits im Juni informierte die deutsche Verbraucherzentrale über das elektronische Brieftaschenprojekt. Im Artikel hieß es: "Hier erfahren Sie alles über die Vor- und Nachteile." Grundsätzlich wolle die EU den EU-Bürgern mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) eine "elektronische Identität" zu bieten. Der digitale Ordner sei unter anderem für folgende Anwendungen vorgesehen:

  • digitale Dokumente wie den Personalausweis und Führerschein speichern
  • Bankkonto eröffnen
  • SIM-Karte registrieren
  • Verträge elektronisch unterschreiben
  • elektronische Gesundheitsdienste nutzen
  • digitale Zahlungen freigeben
  • Identität beim Online-Shopping nachweisen
  • Reisetickets zentral verwalten
  • Steuererklärung abgeben
  • an einer Hochschule einschreiben
  • Auto am Flughafen anmieten

Datensicherheit auf zentralem Server nicht gewährleistet

Zu den Vorteilen gehörten laut Verbraucherschutzbehörde vereinfachte Transaktionen und eine erleichterte Authentifizierung im Internet. Als Beispiel für die Vorteile nannte der Verbraucherschutz eine vorgesehene Online-Authentifizierung für Gesundheitsdienste per QR-Code. Außerdem würde diese Brieftasche "datensparsam" und "interoperabel" sein, so die Behörde und schrieb: "Sie können das Wallet über verschiedene Plattformen und Dienste hinweg nutzen."

Zu den Nachteilen hieß es auf der Verbraucherschutzwebseite: Es sei nicht auszuschließen, dass sich Unbefugte Zugang zu den sensiblen persönlichen Daten verschaffen würden – zumal die Daten alle zentral auf einem Verwaltungsserver gebündelt würden. Der Verbraucherschutz dazu: "So könnten trotz der Sicherheitsmaßnahmen Datenschutzbedenken aufkommen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit der gespeicherten Daten und den Zugriff Dritter darauf."

Bürgerbeteiligung zur besseren Akzeptanz des EU-Projekts

Das Bundesinnenministerium fordert die Bürger in seiner am 7. August überarbeiteten Veröffentlichung zur digitalen Brieftasche EUDI-Wallet ausdrücklich auf, sich an der Entwicklung des Konzepts zu beteiligen: "Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Verbände sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Privatwirtschaft und Wissenschaft haben dabei in diversen Konsultationsformaten fortlaufend die Möglichkeit, ihre Expertise sowie Anregungen und Feedback zum Prozess einzubringen."

Damit wolle man nicht nur ein hohes Maß an Transparenz herstellen, sondern vor allem auch die Akzeptanz der elektronischen Brieftasche bei den Bürgern erhöhen. "Dies garantiert nicht nur ein hohes Maß an Transparenz, sondern stellt darüber hinaus eine große Nutzungsfreundlichkeit und -akzeptanz der später entstehenden EUDI-Wallets sicher." Auf der Internetseite des BMI findet man unter der Rubrik Mitmachen eine Übersicht über die "verschiedenen Partizipationsmöglichkeiten".

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