Deutschland

Niederlage für Faeser: Sieg vor Gericht – Compact-Verbot teilweise ausgesetzt

Es ist erst einige Wochen her, da wurde mit allen Regeln der Kunst gegen das Magazin "Compact" vorgegangen. Vereinsverbot, Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung aller Arbeitsmittel; ein derartiges Agieren gegen ein Presseerzeugnis liegt in Deutschland Jahrzehnte zurück.

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute einem Eilantrag gegen das Verbot von Compact zumindest teilweise stattgegeben. In der Pressemitteilung des BVG heißt es:

"Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin. […] Ob diese Vereinigung aber den – wie alle Gründe des § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG, Art. 9 Abs. 2 GG eng auszulegenden – Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden."

Zwar gebe es Beispiele für die Verletzung der Menschenwürde, aber:

"Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des "COMPACT-Magazin für Souveränität" die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen."

Vor wenigen Tagen erst wurde in Presseberichten darüber spekuliert, ob nicht auch das inzwischen erscheinende Ersatzmagazin Näncy verboten werden müsse. Die Tagesschau ging davon aus, ein Urteil im Eilverfahren werde erst "in einigen Wochen ergehen".

Das öffentliche Interesse sah das BVG in diesem Fall aber aufseiten der Kläger. Der aufschiebenden Wirkung der Klage komme "im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ein besonderes Gewicht zu."

Der Compact-Herausgeber Jürgen Elsässer hat sich inzwischen auch schon zu Wort gemeldet.

Durch dieses Urteil, das durch das höchste Verwaltungsgericht gefällt wurde, kann das Magazin bis zur Entscheidung im Hauptverfahren weiter erscheinen. Angesichts des enormen Aufwands, mit dem das Verbot vollzogen wurde, ist das eine schwere Niederlage für Innenministerin Nancy Faeser.

Eine Stellungnahme des Innenministeriums liegt bisher nicht vor. Nancy Faeser befindet sich derzeit auf einer "Sicherheitstour" durch die verschiedensten Behörden und dürfte nicht leicht zu erreichen sein.

Mehr zum ThemaCompact-Verbot: Ist die Pressefreiheit in Deutschland tot? – Ex-ARD Journalist Armin-Paul Hampel

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