Bürgergeld: FDP will sofort kürzen, aber für die Miete reicht es nicht
Die Ampelkoalition sucht verzweifelt nach neuen Möglichkeiten, die Löcher im Haushalt zu stopfen, und die FDP tut sich besonders hervor, indem sie Kürzungen im Sozialbereich verlangt. Nach den Forderungen, die Rente mit 63 und die Mütterrente infrage zu stellen, verlangte nun FDP-Fraktionschef Christian Dürr eine sofortige Kürzung des Bürgergelds.
"Mein Vorschlag wäre eine Anpassung nach unten, weil bei der letzten Berechnung die Inflation höher eingeschätzt wurde, als sie sich tatsächlich entwickelt hat. Das würde sowohl die Steuerzahler um bis zu 850 Millionen Euro entlasten als auch die Arbeitsanreize erhöhen".
Dabei täuscht sich Dürr bei der Berechnungsgrundlage – die Erhöhung beruhte auf einer Inflation, die bereits stattgefunden hat, also nicht auf jener des Jahres 2024, sondern auf der des Jahres 2023.
Die Begründung für die Erhöhung von damals zwölf Prozent findet sich selbst im Bericht der Bild:
"Die Bundesregierung begründete den Stütze-Aufschlag mit der "Entwicklung der Preise bei Gütern und Dienstleistungen", sprich: der Inflation. 'Da besonders die Preise bei Lebensmitteln gestiegen sind', müsse auch das Bürgergeld steigen. Eine Rücknahme der Erhöhung wurde ausgeschlossen: Fällt die Inflation, würde die künftige Anpassung "wieder geringer" ausfallen."
Dürr meint jetzt, angebracht "wäre eine Anpassung nach unten, weil bei der letzten Berechnung die Inflation höher eingeschätzt wurde, als sie sich tatsächlich entwickelt hat".
Tatsache ist, dass bei niedrigerer Inflation die Preise nur weniger schnell steigen, mitnichten aber sinken. Sowohl Energie- als auch Nahrungsmittelpreise liegen nach wie vor deutlich höher als vor Einsetzen des Inflationsschubs.
Dürr will das Bürgergeld um 14 bis 20 Euro kürzen. "Das würde sowohl die Steuerzahler um bis zu 850 Millionen Euro entlasten als auch die Arbeitsanreize erhöhen." Damit will er auch nicht bis zum Jahreswechsel warten; man müsse die Kürzung "schnellstmöglich auf den Weg bringen".
Dabei wurde erst am Vortag in vielen Medien berichtet, dass etwa jeder neunte Bürgergeldhaushalt einen Teil der Wohnkosten selbst tragen muss, weil die Mietkosten, die übernommen werden, deutlich unter den realen Mieten liegen. Im Schnitt hat jeder betroffene Haushalt 103 Euro monatlich für die Miete ausgeben müssen statt für Stromkosten, Kleidung oder Nahrungsmittel.
Die Höhe der "angemessenen Kosten der Unterkunft" (KdU) wird jeweils von den Kommunen beschlossen; dabei gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, in welchem Verhältnis sie zu den realen Marktmieten bei neu gemieteten Wohnungen stehen müssen. Da die KdU weitgehend von den Kommunen getragen werden müssen, werden sie nur zögerlich angepasst, weshalb viele Bezieher von Bürgergeld keine Wohnung finden können, die den Kriterien entspricht, oder aber Teile des Regelsatzes für die Miete aufwenden müssen.
Diese Tatsache ist im Grunde bereits lange bekannt und lässt sich regelmäßig den Statistiken der Agentur für Arbeit entnehmen; dieses Mal war es eine Anfrage der Linken im Bundestag, die sie in die Schlagzeilen brachte.
Die alternative Regelsatzberechnung des Dachverbandes "Der Paritätische" kam übrigens bereits im Jahr 2006 auf einen realen Bedarf für den Eckregelsatz (ein alleinstehender Erwachsener) von 415 Euro; diese Berechnung wurde bis heute fortgesetzt und kommt für 2024 auf einen Bedarf von 813 Euro.
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