Deutschland

Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf "Junge Welt" weiter im Bericht nennen

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Donnerstag, dass die Tageszeitung "Junge Welt" weiterhin im Bericht des Verfassungsschutzes genannt werden darf. Der Geschäftsführer des Verlages sagte, das Gericht habe "krudes dummes Zeug vom Verfassungsschutz" übernommen. Man werde sich damit nicht zufriedengeben.
Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf "Junge Welt" weiter im Bericht nennenQuelle: www.globallookpress.com © Britta Pedersen/dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Donnerstag, dass die Tageszeitung Junge Welt nicht aus den Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestrichen werden muss. Das Gericht wies eine entsprechende Klage des Herausgebers der Zeitung nach einer mündlichen Verhandlung ab.

Der Vorsitzende Richter, Wilfried Peters, sagte zur Begründung, die entsprechenden Einschätzungen des Verfassungsschutzes seien aus Sicht des Gerichts "nicht zu beanstanden".

Dietmar Koschmieder, Geschäftsführer der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Junge Welt erscheint, sagte mit Blick auf das Urteil, "krudes und dummes Zeug vom Verfassungsschutz" sei 1:1 übernommen worden. "Wir werden uns nicht damit zufriedengeben", so Koschmieder weiter. Man werde "bis zum Bundesverfassungsgericht gehen." 

Mit dem Gang vors Gericht wollte die Zeitung erreichen, dass sie in den jährlichen Berichten des Verfassungsschutzes nicht mehr als linksextreme und kommunistische Tageszeitung aufgeführt wird. Ein Eilantrag dagegen war im März 2022 erfolglos geblieben. Die Junge Welt argumentiert, dass sich aus der Nennung schwerwiegende wirtschaftliche und redaktionelle Benachteiligungen ergäben.

Dem Blatt werde unterstellt, nicht in erster Linie ein journalistisches Produkt, sondern ein "Personenzusammenschluss mit dem Ziel des Umsturzes zu sein."

Im Verfassungsschutzbericht von 2023 heißt es beispielsweise, die Tageszeitung strebe "die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischem Verständnis an." Die Junge Welt, deren tägliche Auflage 21.300 Exemplare beträgt, sei "das bedeutendste und auflagenstärkste Medium im Linksextremismus".

Vor Gericht warf Rechtsanwalt Christian Lutsch von der Berliner Kanzlei Redeker, Sellner und Dahs, der das Innenministerium vertrat, der Zeitung zudem personelle Verflechtungen mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) vor.

Im Prozess bestritten Vertreter des Verlages den Vorwurf, einen gesellschaftlichen Umsturz anzustreben. Koschmieder betonte, Aufgabe der Jungen Welt sei es vielmehr, "jeden Tag eine möglichst gute Zeitung zu machen." Dabei bewerte man natürlich bestehende Verhältnisse, so wie dies jede Zeitung tue. In einem Sonderbericht der Jungen Welt zum bestehenden Prozess heißt es zudem:

"In Wahrheit sind es die Positionen der Jungen Welt, die gleichsam als Gedankenverbrechen delegitimiert werden sollen."

Auch aus der Politik gab es erste Reaktionen. Sevim Dağdelen vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sagte laut Berliner Zeitung:

"Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts leistet der Pressefreiheit und Demokratie in Deutschland einen Bärendienst. Kritische Berichterstattung über Krieg und Kapitalismus ist kein Fall für den Verfassungsschutz, sondern als Teil der politischen Willensbildung zu verteidigen."

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