Bundesregierung streicht Prüfung von Arbeitsverhältnissen bei Asylbewerbern
Bisher ist es ein vergleichsweise aufwendiges Verfahren, wenn ein Unternehmen eine Beschäftigungserlaubnis für einen Asylbewerber beantragt. Daran ist nicht nur die Ausländerbehörde, sondern auch die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Letztere hat vor allem die Aufgabe, Lohndumping zu verhindern. Das Verfahren kann aber mehrere Monate dauern.
Eine von der Bundesregierung beabsichtigte Neuregelung sieht nun vor, den Antrag als genehmigt zu behandeln, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt wurde. In der Praxis wird dies dazu führen, dass die Prüfung weitestgehend entfällt. "Liegt ein Arbeitsvertrag vor, sollte auch gearbeitet werden dürfen", erklärte beispielsweise die FDP-Fraktion zu dem Vorhaben. Der Grünen-Politiker Sascha Müller, Obmann im Finanzausschuss, verweist darauf, dass Arbeit das "beste Mittel für eine gelungene Integration" sei.
Die Ampelregierung habe schon an anderen Stellen viel getan, um den Arbeitsmarktzugang zu verbessern, beispielsweise indem Asylbewerber und Flüchtlinge bereits nach sechs und nicht erst nach neun Monaten arbeiten dürften, erklärte der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir.
Die Linke begrüßte die Maßnahme grundsätzlich, forderte aber zugleich mehr Unterstützung beim Spracherwerb und der Anerkennung von Abschlüssen. Die AfD befürchtet, dass eine praktisch automatische Genehmigung "den bestehenden Kontrollverlust der Einwanderungspolitik auf eine neue Stufe heben" werde.
Befürchtungen, wonach gerade eine automatische Genehmigung zu Lohndumpingeffekten führt, scheinen allerdings naheliegend. Da die Anerkennung ausländischer Abschlüsse selbst bei Hoch- und Höchstqualifizierten nach wie vor ein äußerst langwieriger Prozess ist und es in einer so stark regulierten Wirtschaft wie der deutschen viele Tätigkeiten gibt, die ohne Nachweis der erforderlichen Qualifikation gar nicht ausgeübt werden dürfen, kommen für Asylbewerber vor allem schlecht bezahlte Hilfstätigkeiten infrage. Die beabsichtigte Schutzfunktion dieses Verfahrens – zu verhindern, dass Beschäftigte, die den rechtlichen Rahmen noch nicht kennen, beim Abschluss von Arbeitsverträgen über den Tisch gezogen werden – würde damit verfehlt. Zudem wird der Druck auf die untersten Löhne zum Nachteil aller Beschäftigten weiter erhöht.
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