Deutschland

Na sowas: Ampel will "pöbelnde" Abgeordnete im Bundestag härter bestrafen

Fehlverhalten im Deutschen Bundestag soll künftig strenger bestraft werden. Das sieht ein Antrag von Abgeordneten der regierenden "Ampel"-Koalition vor. Demnach sollen auch Ordnungsgelder schneller verhängt werden und höher ausfallen. Gegen wen sich dieses Vorhaben wohl richtet?
Na sowas: Ampel will "pöbelnde" Abgeordnete im Bundestag härter bestrafenQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/www.imago-images.de

Abgeordnete der Regierungsparteien SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf einen Antrag verständigt, wonach Fehlverhalten und persönliche Beleidigungen im deutschen Parlament künftig strenger bestraft werden sollen. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Der Antrag soll zunächst noch den Fraktionen der Ampelkoalition am Dienstag zur Abstimmung vorgelegt werden. 

In welche Richtung die geplanten Änderungen zielen, lässt dieser eine Satz aus dem Antrag erahnen:

"Jegliche beleidigenden oder diskriminierenden, insbesondere rassistischen oder sexistischen Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sollen unterlassen werden."

Nach dem Willen der Ampelpolitiker soll in Zukunft automatisch ein Ordnungsgeld fällig werden soll, wenn ein Abgeordneter innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe erhält. Geplant ist auch, die Höhe des dann fälligen Ordnungsgeldes zu verdoppeln – von 1.000 auf 2.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 auf 4.000 Euro.

Bislang heißt es in Paragraph 37 der Geschäftsordnung lediglich:

"Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro."

Laut Antrag sollen auch Ausschussvorsitzende künftig ordnungsrechtliche Kompetenzen gegenüber Mitgliedern erhalten. Damit könnten diese mit der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit den "Störer" von der weiteren Beratung eines Fachausschusses des Bundestages ausschließen können.

Bereits am Mittwoch soll der Antrag in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden. Laut dpa streben die Ampelkoalitionäre in dieser Sache einen gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion von CDU/CSU an. Bislang habe man sich allerdings noch nicht auf einen gemeinsamen Antrag verständigen können.

Erst in der vergangenen Woche hatte die Bundestagsabgeordnete Katrin Göring-Eckardt von Bündnis 90/Die Grünen während ihrer Sitzungsleitung als Bundestagsvizepräsidentin ein Ordnungsgeld gegen die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch verhängt. Von Storch habe sich wiederholt mit einem Zwischenruf "herabwürdigend und respektlos" gegenüber dem Grünen-Abgeordneten Markus "Tessa" Ganserer geäußert, behauptete Göring-Eckardt als Begründung. Tatsächlich hatte die AfD-Politikerin laut Plenarprotokoll während der Rede der Grünen-Abgeordneten Marlene Schönberger einfach das Wort "Markus" gerufen, das tatsächlich der Vorname von zehn Bundestagsabgeordneten ist, darunter auch der amtliche Vorname des Abgeordneten Ganserer.

Mehr zum Thema - "Mimimi" – Göring-Eckardt spottet in Ausschussdebatte um Polizistenmord

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.