Deutschland

"AfD-Politiker beißt Demonstrant" – wie Bild aus Essen berichtet

Im Umfeld des AfD-Parteitags in Essen ist es zu mehreren gewalttätigen Übergriffen durch Demonstranten gekommen. "Bild" findet es offenbar bemerkenswerter, wenn ein Delegierter sich zur Wehr setzt – und versucht sich mit erheblichem personellen Aufwand an einer Schuldumkehr.
"AfD-Politiker beißt Demonstrant" – wie Bild aus Essen berichtet© Screenshot: Bild.de

Das Springerblatt Bild hat in einem Artikel unter der Überschrift "AfD-Politiker beißt Demonstrant" von einem Vorfall am Rande des AfD-Parteitags in Essen. Bemerkenswert an dem Artikel ist, wie einseitig dieser das Geschehen darstellt. 

In dem Artikel wird beschrieben, wie Stefan Hrdy, ein Delegierter des AfD-Parteitags in Essen, von Demonstranten daran gehindert wird, zum Veranstaltungsort zu gelangen. So zeichnet das Boulevardblatt die Ausgangssituation:

"Stefan Hrdy (67) aus dem Wahlkreis Neuss (NRW) stieg auf dem Weg in die Grugahalle aus seinem Auto, weil die Straße blockiert war. Dann ging er auf die Demonstranten zu."

Dann wird beschrieben, wie der AfD-Mann vor dem Weitergehen gewarnt wird:

"Auf einem Video, das den Vorfall dokumentiert, sind die Worte eines Polizisten zu hören, die er an Hrdy richtet: 'Es bringt nichts, wenn Sie hier aussteigen. Sie sehen doch, was hier los ist!' Und weiter: 'Wenn Sie da aussteigen, was sollen wir denn da machen? Bleiben Sie doch im Fahrzeug!'"

Doch er hört nicht. Was dann kommt, ist also für Bild quasi selbst verschuldet und, natürlich, ein Gerangel:

"Hrdy, ein ehemaliger GSG9-Elitepolizist und nach eigenen Angaben bei der Befreiung der Passagiermaschine 'Landshut' 1977 in Mogadischu dabei, geht trotzdem weiter – und wenig später zu Boden, zusammen mit mehreren Demonstranten.

Beim folgenden Gerangel beißt der AfD-Politiker seinem Kontrahenten ins Bein."

Das Blatt lässt den Politiker zu Wort kommen:

"Zu Bild sagt er, er sei angegriffen worden: 'Jemand hat mir von hinten in die Wade getreten, ich bin gestürzt, und hatte dann drei oder vier Leute auf mir drauf. Der Mann, dem ich dann in Notwehr ins Bein gebissen habe, hatte mich zuvor ins Gesicht getreten. Dann kam die Polizei und hat mich befreit.'"

Der Biss wird bei Bild als Fakt dargestellt, der vorhergehende Angriff als Behauptung. Das Fazit des Blattes:

"Auf dem Video ist die Verletzung durch den Biss an der Wade des Demonstranten deutlich zu erkennen. Ob Anzeigen bei der Polizei bezüglich des Angriffs und des Bisses gestellt wurden, war zunächst unklar."

Im Text nicht erwähnt, aber im eingebetteten Video zu sehen ist, wie sich der später gebissene jugendliche "Demonstrant" die Kapuze über den Kopf zog, als sich der offenbar gehbehinderte AfD-Mann näherte. Es ist auch zu erkennen, wie der junge Mann gemeinsam mit anderen Demonstranten den Politiker zu Boden brachte und dann dessen Kopf in eine Beinschere nahm. Erst daraufhin folgte der von Bild skandalisierte Biss.

An der Erstellung des keine 300 Wörter umfassenden Artikels, der hier fast vollständig zitiert wurde, waren laut Bild acht Journalisten beteiligt, davon sage und schreibe fünf Chefreporter und ein Chefkorrespondent. Notwendig war dieser erhebliche personelle Aufwand offenbar nicht für eine saubere Recherche, sondern für das richtige "Framing" des Vorgangs.

Mehr zum Thema – AfD-Parteitag in Essen: Großdemonstration, "bunte" Proteste – und mit dabei die CDU

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.