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Juristisches Tauziehen um "döp dödö döp": Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellt Verfahren ein

Ein Zwischenerfolg für Anhänger der Meinungs- und Gesangsfreiheit: Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat die Ermittlungen in dem allerersten bekannten Fall des Gesangs von "Deutschland den Deutschen" zu Gigi D´Agostinos Melodie eingestellt.
Juristisches Tauziehen um "döp dödö döp": Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellt Verfahren einQuelle: Gettyimages.ru © Maryam Majd/Getty Images

Das juristische Tauziehen um die Neuinterpretation von Gigi D´Agostinos Melodie "L'amour toujours" mit dem Text "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" geht weiter. Dieses Mal gab es eine Entscheidung zugunsten von vier Männern, die den Text vergangenen Oktober auf einem Erntefest in Vorpommern gesungen hatten. 

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen Volksverhetzung in diesem Fall eingestellt, wie diese Woche bekannt wurde. Eine Justizsprecherin bestätigte dies gegenüber dem Spiegel und erklärte, dass die Behörden keinerlei illegale Handlungen in dem Videoclip, der den Vorfall zeigt, erkennen konnten. Die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" stelle nach geltender Rechtsprechung keine Volksverhetzung dar und sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, zitiert der Spiegel die Juristin.

Anders sei das nur, sollten andere Umstände eine Nähe zum Rechtsextremismus und zu Gewaltbereitschaft vermuten lassen. Das könnten szenetypische Klamotten sein, die Verwendung von NS-Symbolen und Chiffren oder auch, wenn die "Ausländer raus"-Parolen vor einer Asylunterkunft gebrüllt werden. Nichts von dem sei in dem konkreten Fall gegeben gewesen.

Damit folgt die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg dem Bundesverfassungsgericht, das bereits 2010 entsprechend geurteilt hatte. Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG urteilte damals, dass die politische Forderung nach einem Programm zur "Ausländer-Rückführung" nur dann die Menschenwürde verletze, wenn "weitere Begleitumstände" hinzukämen, etwa die Vorstellung, dass dies unter Zwang oder mit Einsatz von Gewalt erfolgen solle. In dem Zuge erklärte das Gericht, "Ausländer raus" sei nur "unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände" ein Angriff auf die Menschenwürde. 

In anderen Fällen wird vorerst noch weiter ermittelt – so auch in dem bekanntesten Fall in einer Bar auf Sylt. 

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