Cum-Ex-Geschäfte: Strafverfahren gegen Scholz-Vertrauten Olearius eingestellt
Das Landgericht Bonn hat am Montag das Strafverfahren gegen Christian Olearius, den früheren Chef der Hamburger Privatbank M. M. Warburg & CO, wegen mutmaßlicher Cum-Ex-Geschäfte und des damit verbundenen Steuerbetruges eingestellt. Begründet wird die Entscheidung mit der "angeschlagenen Gesundheit" des 82-Jährigen. Zuletzt durfte an jedem Gerichtstag nur noch 45 Minuten gegen den 82-jährigen Olearius verhandelt werden.
Olearius meldete sich vor der Verkündung der Entscheidung im Gerichtssaal zu Wort und beteuerte erneut seine Unschuld. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten die Einstellung des erst im September 2023 begonnenen Prozesses beantragt. Mit dem Urteil auf Einstellung des Verfahrens bleibt auch die Schuldfrage unbeantwortet.
Die Anklageschrift hatte dagegen Olearius 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung zur Last gelegt, wobei der Steuerschaden auf rund 280 Millionen Euro beziffert wurde.
Mittels sogenannter Cum-Ex-Geschäfte erhielten Finanzakteure Steuern zurückerstattet, die zuvor gar nicht gezahlt worden waren – Aktien mit ("cum") Dividendenanspruch und solche ohne ("ex") Dividendenanspruch wurden in einem Verwirrspiel um den Termin der Dividendenausschüttung hin- und hergeschoben. Dem deutschen Staatshaushalt entstand dadurch in den Jahren zwischen 2006 und 2011 insgesamt ein zweistelliger Milliardenschaden. Im Jahr 2021 bewertete der Bundesgerichtshof diesen Cum-Ex-Betrug als Straftat.
Im April 2024 hatte die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die sich seit 2012 mit der Aufarbeitung der Cum-Ex-Betrügereien einen geachteten Namen erkämpft hatte, ihren Rücktritt bekanntgegeben. Den Schritt begründete sie mit der schleppenden Aufarbeitung des Betrugs-Komplexes und dem Widerstand seitens hochgestellter Politiker der Bundesrepublik.
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