Deutschland

Rheinland-Pfalz: Ermittlungsverfahren wegen "Döp, dödö, döp" – gegen acht Ausländerinnen

Die Melodie von Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" in Verbindung mit den fünf bekannten provokativen Wörtern sorgt weiterhin für polizeiliche Maßnahmen – ausgehend tatkräftiger Mithilfe wachsamer Bürger. Jüngst erwischte es nun eine Gruppe feiernder Frauen, die demnach alle ohne deutsche Staatsbürgerschaft waren.
Rheinland-Pfalz: Ermittlungsverfahren wegen "Döp, dödö, döp" – gegen acht Ausländerinnen© Walter G. Allgöwer

Am Sonntag feierten im beschaulichen Moselstädtchen Cochem, der kleinsten Kreisstadt Deutschlands, acht Frauen zwischen 20 und 35 Jahre am beliebten Aussichtspunkt "Tummelchen" einen Geburtstag. Aufmerksame Anwohner ärgerten sich über lautere Gesangseinlagen der Gruppe, wobei explizit das medial kontrovers diskutierte "L'amour toujours" von Gigi D'Agostino samt bekannter Texterweiterung zur Benachrichtigung der örtlichen Polizei führte. Die musste nach Eintreffen und erster Aufnahme der Personalien feststellen: Die Mitglieder der Gruppe waren allesamt keine deutschen Staatsbürgerinnen.

Die Rheinzeitung titelte zu dem Ereignis (Bezahlschranke):

"Frauen aus Osteuropa singen 'Ausländer raus' in Cochem: Denn sie wussten nicht, was sie tun?"

So hätten die Polizeikräfte nach ihrem Eintreffen zuerst einmal "den Frauen das weitere Singen des Textes verboten". Laut Medienberichten bestand die den Anwohnern missliebige Gruppe aus Bulgarinnen, Rumäninnen und Ukrainerinnen. Weiter heißt es:

"Bei der Aufnahme der Personalien stellten die Polizisten dann verblüfft fest, dass keine der Sängerinnen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Lediglich eine habe laut dem Polizeisprecher überhaupt über nennenswerte Deutschkenntnisse verfügt." 

Die Frauen versuchten den Beamten zu erklären, dass sie "überhaupt keine Ahnung davon hatten, dass sie sich mit dem Absingen der fremdenfeindlichen Parolen möglicherweise strafbar gemacht haben". Ausgangspunkt wäre dabei ein TikTok-Video gewesen, "das nachgesungen wurde, dessen Text aber nicht verstanden wurde".

Die Beamten erteilten den irritierten Frauen einen Platzverweis, um ihnen abschließend mitzuteilen, dass sie nun trotz Sprachhürden und sonstigen Irrtümern mit einem "Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§130 StGB)" rechnen müssen.

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