Deutschland

Wegen Ausstellung von Corona-Attesten: Ärztin in Dresden zu Haftstrafe verurteilt

Eine Ärztin ist in Dresden zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ihr Vergehen: Sie soll gefälschte Maskenatteste und Imfpunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt haben. Während der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu Tumulten.

Das Landgericht Dresden hat am Montagvormittag die Moritzburger Ärztin Bianca Witzschel zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.  Witzschel befand sich seit Februar 2023 in Untersuchungshaft. Das Gericht befand sie schuldig, während der Coronakrise Maskenatteste und Imfpunfähigkeitsbescheinigungen gefälscht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monate gefordert, die Verteidigung hatte für Freispruch plädiert.

Während der Urteilsverkündung kam es laut einem Bericht der Sächsischen Zeitung zu einer Unterbrechung der Gerichtsverhandlung. Mehrere Zuschauer sangen die Nationalhymne und skandierten unter anderem "Freiheit! Freiheit!" Einige riefen, dass Witzschel mit ihrem Handeln Menschenleben gerettet habe. 

Der Vorsitzende Richter unterbrach deswegen die Sitzung und verwies die Störer des Saales. Die Unterstützer der Ärztin wurden daraufhin vorübergehend aus dem Gerichtssaal geführt. 

Am Ende der Urteilsverkündung wurde überraschend bekannt gegeben, dass Witzschel aus der Haft entlassen wird. Die verbüßte Untersuchungshaft stehe nicht mehr in Relation zum Strafmaß. Zumindest vorerst befindet sich die verurteilte Ärztin damit auf freiem Fuß.

Mehr zum Thema - Corona-Aufarbeitung in Bayern: 20.000 Euro Bußgeld wegen Maskenattesten für Kinder

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.