Für Bundesparteitag: Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle bereitstellen – ohne Auflagen
In dem Konflikt zwischen der Stadt Essen und der AfD hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass die Stadt der Partei die Grugahalle ohne Auflagen für ihren Bundesparteitag Ende Juni zur Verfügung stellen muss. Das teilte das Gericht am Freitag mit, wie die Berliner Zeitung berichtet. Die Stadt darf daher den Zugang zu der Halle nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen. Die AfD dürfe nicht anders als andere Parteien behandelt werden, hieß es seitens des Gerichts.
Der AfD-Bundesparteitag ist für den 29. und 30. Juni angesetzt. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer betonte, die Entscheidung des Gerichts sei nachvollziehbar und richtig. Die Stadt Essen habe eine "lex AfD" konstatieren wollen. Boehringer weiter: "Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben." Der Rechtsstaat habe vorerst gesiegt.
Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt Essen kann noch vor das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ziehen. Wie eine Sprecherin der Stadt kommentierte, soll es im Laufe des Freitags eine rechtliche Beratung zu der Urteilsbegründung geben. Danach werde entschieden, wie es weitergehe – ein Zeitpunkt für die Entscheidung sei offen.
Die Essener Messe hatte den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, nachdem der Essener Stadtrat am 29. Mai von der AfD eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung gefordert hatte, welche die Partei nicht abgeben will.
In der von der Stadt geforderten Selbstverpflichtung sollte die Alternative für Deutschland erklären, dass sie auf dem Parteitag strafbare Äußerungen wie etwa die Parole "Alles für Deutschland" verhindern müsse. Sonst drohe der AfD bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro. Derartige Auflagen gab es bisher für keine andere Partei in der Bundesrepublik.
Nachdem die AfD diese Erklärung nicht abgegeben hatte, kündigte die von der Stadt als Mehrheitsgesellschafterin betriebene Messe Essen den bereits im Januar 2023 geschlossenen Mietvertrag. Wie die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter am Freitag befanden, dürfe einer Partei der Zugang zu der Halle nur versagt werden, wenn bei der Nutzung die Gefahr strafbarer Handlungen bestehe. An den Wahrscheinlichkeitsgrad solcher strafbaren Handlungen seien bei einer Partei, bei der wie im Fall der AfD nicht vom Bundesverfassungsgericht eine Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde, strenge Anforderungen zu stellen. Dies begründeten die Beamten damit, dass ein Zugangsverbot in den durch das Grundgesetz gesicherten Anspruch auf Chancengleichheit politischer Parteien eingreife.
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