WDR gegen BSW: Jetzt geht es vors Verfassungsgericht
Heute erst beschloss das Oberverwaltungsgericht Münster, der Westdeutsche Rundfunk (WDR) müsse Spitzenkandidaten des Bündnisses Sahra Wagenknecht in die Sendung zur Europawahl einladen, und schon versucht der WDR, sein Recht auf die Auswahl genehmer Parteien zurückzuerlangen.
Das OVG Münster hatte in seinem Urteil unter anderem darauf verwiesen, dass die Chancen, die eine Partei bei den anstehenden Wahlen voraussichtlich besitze, berücksichtigt werden müssten. "Seit Februar 2024 bewegt sich die Antragstellerin in einem 'Umfragekorridor' von vier bis sieben Prozent, womit ihr zum Teil bessere Wahlchancen attestiert werden als etwa den Parteien FDP und Die Linke", stellte das Gericht in der Pressemitteilung zu seiner Entscheidung mit. Dieser Beschluss änderte einen zuvor ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln.
Da gegen diesen Beschluss keine weiteren Rechtsmittel möglich sind und die Sendung, um die das Verfahren geführt wurde, bereits am heutigen Abend um 21 Uhr gesendet wird, erklärte nun der WDR, er werde Verfassungsbeschwerde einlegen. Man sehe "grundsätzlichen Klärungsbedarf, was die abgestufte Chancengleichheit angeht".
"Wir wollen für zukünftige Wahlen gerne Rechtssicherheit herstellen, welche redaktionellen Spielräume wir in der Vorwahlberichterstattung haben und welche Rolle dabei das redaktionelle Gesamtkonzept spielt."
Es war eben diese "abgestufte Chancengleichheit", die das Gericht schwer nachvollziehen konnte. Dass sich das Begehren des WDR vor allem auf das Recht richtet, frei entscheiden zu können, welche Parteien sich präsentieren dürfen oder nicht, ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass fehlende Rechtssicherheit nur ein vorgeschobenes Argument sein kann – mit einem rechtsgültigen Urteil des OVG Münster mit einer entsprechend ausführlichen Begründung ist ebendiese Rechtssicherheit bereits hergestellt.
Bleibt also nur noch die als "redaktioneller Spielraum" getarnte Eingriffsmöglichkeit, die es ermöglicht, die Wirklichkeit nicht einfach abzubilden, sondern sie über das Abbild zu verändern suchen. Das könnte eine interessante juristische Auseinandersetzung werden, auch, weil sich allmählich die ersten Klagen wegen nicht eingehaltener, aber gebotener Vielfalt zu den obersten Gerichten vorarbeiten.
Mehr zum Thema – Eilentscheid: Vertreter von Bündnis Sahra Wagenknecht darf an "ARD"-Wahlsendung teilnehmen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.