Deutschland

Asylantrag des Mannheimer Messertäters 2014 abgelehnt

Der Asylantrag des Mannheimer Messertäters Sulaiman A. wurde laut einem Medienbericht bereits im Jahr 2014 abgelehnt. Demnach erhielt der Afghane erst im Jahr 2022 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung – nachdem er in Deutschland Vater eines Kindes geworden war.
Asylantrag des Mannheimer Messertäters 2014 abgelehntQuelle: www.globallookpress.com © Uwe Anspach/dpa

Der Asylantrag des Messertäters von Mannheim wurde bereits im Jahr 2014 abgelehnt. Das berichtet das Springerblatt Welt, unter Berufung auf Behördendokumente. Demnach erhielt der Afghane erst im Jahr 2022 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung – nachdem er in Deutschland Vater eines Kindes geworden war.

Der Afghane, dessen Name mit Sulaiman A. angegeben wird, attackierte am Freitag mit offensichtlicher Tötungsabsicht mehrere Menschen in Mannheim. Ein 29-jähriger Polizist erlag am Sonntag seinen schweren Verletzungen. 

Laut den der Welt vorliegenden Dokumenten kam A. im Jahr 2013 aus Afghanistan nach Deutschland, wo er zunächst in Frankfurt am Main gemeldet war. Es folgte der Umzug nach Mannheim, wobei jedoch zuvor im Jahr 2014 ein erster Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Der Ablehnung folgte keine Abschiebung. Im Jahr 2017 legte der Afghane laut Welt-Artikel an seinem neuen Wohnort einen erweiterten Hauptschulabschluss ab.  

Ebenfalls in Mannheim wurde Sulaiman A. Vater eines Kindes, das die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt "und für das A. offenbar das Sorgerecht trägt – das genügte für ein Bleiberecht", so der Welt-Artikel erläuternd. Weiter heißt es in dem Artikel:

"Fotos, die Welt vorliegen, zeigen, dass der Afghane sich optisch zwischen 2020 und 2023 deutlich veränderte – und sich einen Vollbart wachsen ließ. Eine Spur im Internet könnte zudem das bislang stärkste Indiz darstellen, dass A. eine islamistische Radikalisierungslaufbahn hinter sich hat."

Die Dokumente belegen daher, dass Sulaiman A. erst neun Jahre nach seiner Einreise, also im Jahr 2022, durch die zuständigen Behörden eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 28 des Aufenthaltsgesetzes erhielt. 

Der Staatsanwaltschaft Karlsruhe lagen laut Behördenangaben am Montagmorgen gegenüber der Welt-Redaktion keinerlei Informationen dazu vor, dass der Messertäter sich in radikal islamistischen Kreisen bewegt hätte. Dazu heißt es weiter:

"Laut einer Pressemitteilung vom Samstag wurden in A.s Wohnung auch elektronische Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden."

Würde sich "ein islamistisches Tatmotiv" nun im Nachhinein bestätigen, könnte der Generalbundesanwalt "die Ermittlungen an sich ziehen", so der Welt-Artikel. Suleiman A. gilt weiterhin durch die Schussverletzung durch einen Polizisten nicht als vernehmungsfähig.

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