Bundestag: AfD-Antrag auf "Corona-Expertenanhörung" findet keine Mehrheit
Im Gesundheitsausschuss des Bundestags wurde am 15. Mai der Antrag einer öffentlichen Anhörung mit dem Titel: "Einsetzung einer Enquete-Kommission 'Coronavirus – Fehleranalyse und Entwicklung besserer Handlungsansätze für künftige Pandemien'" abgelehnt. So stimmten die Abgeordneten der "Ampelkoalition" aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einstimmig gegen eine öffentliche Anhörung. Die Unionsparteien, die Linke sowie die Abgeordneten des BSW enthielten sich. Lediglich die AfD-Fraktion stimmte für den eingereichten Antrag.
Der AfD-Abgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Martin Sichert, erklärte im Anschluss an die Abstimmung:
"Die Corona-Maßnahmen haben das Leben aller Menschen in Deutschland so massiv beeinflusst wie wohl keine andere politische Entscheidung in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg. Gerade weil die politischen Entscheidungen dieser Zeit so tiefgreifende und weitreichende Folgen für jedes Individuum, aber auch die gesamte Gesellschaft haben, müssen sie systematisch aufgearbeitet werden. Wir bedauern sehr, dass die anderen Fraktionen offensichtlich kein Interesse an einer systematischen Aufarbeitung der Corona-Zeit haben, wie diese Ablehnung der öffentlichen Anhörung zeigt."
Das durch die Veröffentlichung der sogenannten "RKI-Files" in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückte Online-Magazin Multipolar zitiert in einem Artikel zur Abstimmung den AfD-Politiker Sichert. Gegenüber dem Magazin erklärte dieser, dass "eine Debatte dazu im Ausschuss nicht stattgefunden habe". Zudem habe es "keine Wortmeldungen der anderen Parteien zum Antrag der AfD gegeben".
Andrej Hunko vom BSW erklärte nach einer Anfrage von Multipolar, dass sich das Bündnis enthalten habe, da im AfD-Antrag vorgesehen war, "dass Vertreter des BSW nicht Teil der Enquete sein sollen". Die AfD erklärte dazu gegenüber Multipolar, dass entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in eine Enquete-Kommission "nur Fraktionen einbezogen" werden könnten. Durch die Auflösung der Linken-Fraktion in die beiden parlamentarischen Gruppen Linke und BSW "sei dies nicht möglich". In der Diskussion um die unterschiedliche Auslegung dieser Regelung konnte keine Einigkeit erzielt werden, da der Antrag laut Sichert "in einer Zeit entstanden sei, in der es keine Gruppen im Bundestag gab". Nach den Austritten aus der Partei und Fraktion der Linken und der Neugründung des BSW hat sich diese Situation verändert.
Sichert informiert auf seiner Webseite darüber, dass der Antrag am 5. Juni erneut "ins Plenum des Bundestags zur Abstimmung" eingebracht würde. Die Partei hoffe, dass "dann 25 Prozent der Abgeordneten zustimmen, damit endlich Aufarbeitung stattfinden kann". Der Multipolar-Artikel erläutert im Hinblick auf die benötigte Anzahl von Abgeordneten:
"Die AfD verfügt derzeit über 10,5 Prozent der Sitze, die FDP über 12,4, das BSW über 1,4 – zusammen 24,3 Prozent. Einzelne Abgeordnete anderer Fraktionen (oder einige der sieben Fraktionslosen) würden somit zusätzlich benötigt – sofern die FDP den Antrag doch noch unterstützen sollte."
Weder die Fraktion der CDU noch die der SPD und der Grünen beantworten die schriftlichen Anfragen von Multipolar, mit denen sie um eine Begründung ihres Abstimmungsverhaltens gebeten wurden.
Mehr zum Thema - Lauterbach forderte knallhartes 1G – Belegt durch entschwärzte Protokolle des "Corona-Expertenrats"
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.