Bundestag genehmigt Immunitätsaufhebung von AfD-Politiker Petr Bystron – Razzia im Bundestagsbüro
Die Webseite des Bundestages informiert, dass ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages "wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen und verhaftet werden" darf. Laut Informationen des ZDF erfuhr der final zuständige Immunitäts-Ausschuss am Donnerstagmorgen von dem entsprechenden Antrag. Laut dem SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erfolgte im Anschluss die Anordnung auf "Durchsuchungen von Räumlichkeiten des AfD-Politikers "in Berlin, Bayern und auf Mallorca". Angeordnet wurden die Durchsuchungen vom Oberlandesgericht München.
Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte laut dem ZDF-Artikel mit, dass die ermittelnden Behörden "ein Ermittlungsverfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und der Geldwäsche" führe. Neben Objekten in Berlin und Bayern, "in den Landkreisen München, Erding und Deggendorf", durchsuchten demnach die Beamten auch Räumlichkeiten auf Mallorca.
An den unterschiedlichen Razzien waren laut Medienberichten 11 Staatsanwälte und rund 70 Polizeibeamte des bayerischen Landeskriminalamts beteiligt. Zu dem benötigten Beschluss des Bundestages heißt es in einem Spiegel-Artikel:
"Der Bundestag hat die Maßnahmen gegen Bystron genehmigt. Fast alle Fraktionen stimmten zu, nur die AfD-Fraktion enthielt sich."
Ein Sprecher der AfD-Parteiführung teilte demnach der Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) mit, dass die Abgeordneten sich enthalten hätten, "um nicht als Verhinderer der Aufklärung zu wirken." Die Parteispitze kritisierte die Maßnahme jedoch als "unverhältnismäßig". Stellungnahmen des betroffenen Petr Bystron liegen bis dato nicht vor.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München wird mit der Erklärung zitiert, dass weitere Durchsuchungen bei Zeugen erfolgten, "die nicht als Beschuldigte im Verfahren gelten." Weiter heißt es:
"Ziel sei vor allem, Unterlagen und Datenträger sicherzustellen, um sie nach Beweismitteln zu durchsuchen. Der Sprecher wies darauf hin, dass bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte."
Bystron wurde Anfang April im Rahmen einer Medienkampagne vorgeworfen, Nutznießer im Rahmen einer Bestechung durch ein prorussisches Netzwerk in Prag zu sein. Der AfD-Politiker bezeichnete die Vorwürfe als "Diffamierungskampagne" im Vorfeld der EU-Wahl, die sich "gegen Parteien richte, die den Krieg in der Ukraine ablehnten." Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte wegen "des Vorwurfs der Abgeordneten-Bestechung" zuvor Vorermittlungen gegen den Politiker eingeleitet. Um dabei offizielle Ermittlungen beginnen zu können, musste Bystrons Immunität aufgehoben werden.
Der AfD-EU-Spitzenkandidat sollte laut ZDF-Informationen ursprünglich am Donnerstagmorgen im Plenum des Bundestags noch eine Rede halten, "doch am Mittwochabend verschwand sein Name von der AfD-Rednerliste."
Bystron war jahrelang Leiter des Arbeitskreises Außen in der AfD-Fraktion im Bundestag. Im Sommer 2023 wurde er auf Platz zwei der Liste für die Europawahl gesetzt.
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