Russische Botschaft: Berliner Verbote am Tag des Sieges widersprechen dem Geist der Versöhnung
Die Berliner Polizei hat auch dieses Jahr wieder vielerlei Verbote erlassen, die die Gebiete der sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Schönheide und am Tiergarten am 8. und 9. Mai betreffen. Dabei sind nicht nur Uniformen, militärische Abzeichen, die Buchstaben "V" und "Z", St.-Georgs-Bänder, alle nur denkbaren Fahnen mit russischem Bezug, eingeschlossen Fahnen und Wappen der Sowjetunion, die Siegesfahne, aber auch Flaggen militärischer Einheiten oder jene von Donezk und Lugansk.
Außerdem ist "das Abspielen und Singen russischer Marsch- beziehungsweise Militärlieder (insbesondere aller Varianten des Liedes 'Der heilige Krieg')" verboten, sowie alles, was aus Sicht der Berliner Polizei "das Billigen des derzeit von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskrieges" darstellt.
Erlaubt sind Abzeichen und Fahnen nur in Kranzschleifen, Blumengebinden oder Ähnlichem, und ausgenommen zumindest von den meisten Verboten sind Diplomaten und Veteranen des Zweiten Weltkriegs. In den letzten zwei Jahren haben diese Verbote immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt und dazu, dass Menschen, die nur den Sieg über den Hitlerfaschismus feiern und der Soldaten der Roten Armee gedenken wollten, im Anschluss mit Strafverfahren überzogen wurden.
Aus dem offiziellen Gedenken in Treptow zu Zeiten der DDR hat sich in den letzten Jahrzehnten längst eine der größten deutsch-russischen Begegnungen im Jahresverlauf entwickelt, die gelegentlich zehntausende Menschen anzog, die Blumen und Kränze niederlegten und die Erinnerung wahrten, aber auch miteinander sangen und feierten.
Unmittelbar nach Erlass der Verbote protestierte die DKP Berlin als Anmelder einer der Kundgebungen in Treptow am 9. Mai und wies darauf hin, dass die Aussagen der Berliner Polizei bei einem Kooperationsgespräch am 23. April noch anders gelautet hätten. Auch zum Thema des Tages passende Musik sei akzeptiert worden.
"Was soll diese Demütigung unserer Befreier durch die Berliner Senatsverwaltung 79 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus?" heißt es in der Presseerklärung.
Die russische Botschaft in Berlin hat zu diesen erneuten Verboten am 7.5. ebenfalls Stellung genommen. Die Verbote der Berliner Behörden seien inakzeptabel:
"Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Sowjetunion für einen friedlichen Himmel mit den Leben von über 27 Millionen ihrer Bürger bezahlte, die auf den Schlachtfeldern fielen, in den Konzentrationslagern der Nazis gequält wurden, und an zerstörerischer Zwangsarbeit, Hunger und Krankheit starben."
Die Verbote widersprächen dem Geist der historischen Versöhnung der Völker Russlands und Deutschlands nach dem Krieg und sollten vollständig aufgehoben werden.
"Wir sind überzeugt, dass alle interessierten Bürger Deutschlands die Möglichkeit haben sollten, die Erinnerung an die gefallenen Soldaten der Roten Armee und die Opfer des Nazismus zu pflegen und ihnen die Ehre zu erweisen, in einer würdigen Art und in Übereinstimmung mit den lange etablierten Traditionen."
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