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Habeck-Beleidigung? Nach erstem Bußgeldurteil nun Freispruch für Journalisten

Amtierende Politiker lieben die Selbstdarstellung, wünschen jedoch keinerlei Kritik an veröffentlichten Videos oder Fotos. Ein Journalist erlebte die Dünnhäutigkeit im Rahmen einer Klage von Minister Robert Habeck aufgrund einer Foto-Kommentierung. In zweiter Instanz erfolgte nun der juristische Sieg.
Habeck-Beleidigung? Nach erstem Bußgeldurteil nun Freispruch für Journalisten© Screenshot: Instagram/robert.habeck

Im Sommer 2018, der heutige Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck war zu dieser Zeit grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein gewesen, finden sich erste frühe Belege inszenierter und inzwischen perfektionierter Selbstdarstellung eines leitenden grünen Ministers in den sozialen Medien. Der Journalist Rainer Meyer alias Don Alphonso, bekannt und gefürchtet für spitz formulierte, jedoch nie beleidigende X-Kommentare und Welt-Kolumnen, hatte seine Wahrnehmung zum Foto-Gebaren Habecks in einem X-Posting zusammengefasst. Es folgte einige Monate später Post von Habecks Anwälten, dann eine erste Verurteilung über 3.200 Euro wegen "Beleidigung". Meyers Berufungsklage hatte nun Erfolg.

Meyer äußerte sich gegenüber dem Portal Nius mit der Feststellung: 

"Dass Habeck mich für meine Worte bestrafen wollte, fand ich absurd. Deshalb wollte ich das ausfechten. Wenn es nötig gewesen wäre, wäre ich bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen."

In einem ersten Urteil befand demnach das zuständige Amtsgericht Miesbach (Bayern), dass die von Meyer gewählte Formulierung hinsichtlich Habecks oft zu offensichtlich gestellten Social-Media-Fotos "in den getwitterten Worten eine Beleidigung" darstellt. Die vermeintlich anrüchige Formulierung in einem X-Posting am 17. Februar 2023 lautete:

Meyer informiert dazu in seiner Welt-Kolumne (Bezahlschranke):

"Dessen ungeachtet hat sich jemand dann Anfang März 2023 die Mühe gemacht, mich anonym bei der Berliner Internetwache anzuzeigen. (...) Danach wird Herr Habeck angeschrieben, ob er Strafantrag gegen mich stellen will, und nach den Unterlagen, deren Einsicht meine Anwältin angefordert hat, verfährt Herr Habeck auch sehr schnell entsprechend."

Ein interessantes Bonmot zu dem verantwortlichen Juristen am Amtsgericht: "Leitner ist derselbe Richter, der gegen den Unternehmer Michael Much eine Hausdurchsuchung angeordnet hatte, weil dieser auf seinem Grundstück Plakate mit Grünen-Karikaturen aufgestellt hatte, ihn später dann aber freisprach, nachdem Much seine Strafe nicht akzeptieren wollte und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen ließ."

Die erste Bußgeldverordnung belief sich dabei auf rund 3.200 Euro. Meyers Anwalt legte Berufung ein, es kam am 30. April zu einer erneuten Verhandlung. Dazu heißt es:

"Die Strafkammer am Münchener Landgericht folgte der Argumentation von Meyers Anwalt, die Worte über den Vize-Kanzler seien keine Beleidigung, sondern eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung."

Meyer kommentiert das Urteil mit der Feststellung, dass eine erneute Verurteilung seiner Person "die Jagd auf Journalisten eröffnet hätte". Und er formuliert etwas schärfer: "Wäre Habeck damit durchgekommen, hätte man damit das Tor zur Hölle geöffnet."

Meyer erinnert im Nius-Interview zudem an das ungeschriebene, ehemals als selbstverständlich geltende Gesetz: "Journalisten verklagen keine Politiker und Politiker verklagen keine Journalisten. Das war eigentlich einmal Konsens."

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