Rechtsextremismus: Ist die deutsche Polizei unterwandert?
Nach der Kampagne der Plattform Correctiv über einen angeblichen "Vertreibungsplan der AfD", die das Ziel hatte, die AfD zu diskreditieren, läuft nun eine weitere Kampagne an, um die Wähler von einem Kreuz bei der AfD abzuhalten.
Von den insgesamt 237.600 Polizeibeamten im Dienstverhältnis mit den Bundesländern laufen derzeit gegen 400 Beamte Disziplinarverfahren wegen Verdachts auf rechtsextremistische Gesinnung oder weil sie Verschwörungsideologien anhängen, berichtet das Nachrichtenmagazin Stern. Gemeinsam mit dem Sender RTL richtete der Stern eine Anfrage an die Innenministerien der Länder. Vier Länder haben keine Auskunft gegeben. Der Stern greift daher auf das Dunkelziffer-Argument zurück. Die tatsächliche Zahl von Extremisten in den Reihen der Landespolizei dürfte demnach erheblich höher liegen, schreibt das Blatt.
Am Begriff "erheblich" sind allerdings erhebliche Zweifel angebracht. Berlin, Bremen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben keine Auskunft gegeben. Keines davon gehört zu den nach Einwohnerzahl großen Bundesländern der Republik. Bremen ist sogar das kleinste. Auch wenn man den Kreis der Extremismusverdächtigen vergrößert und von der Gesamtzahl von 330.500 Polizeibeamten in Deutschland ausgeht, dürfte sich die Zahl an laufenden Verfahren eben nicht "erheblich", sondern nur ein bisschen erhöhen.
In Berlin wird gegen 96 Polizisten wegen Extremismusverdachts ein Verfahren geführt. Allerdings unterscheidet die Berliner Statistik nicht zwischen Rechts- und Linksextremismus. Das lässt sich für den Rechtsextremismus-Spin nicht verwenden, auf den der Stern abzielt.
Bei den gemeldeten Zahlen handelt es sich zudem um laufende Verfahren. In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung, im deutschen Mainstream allerdings nicht. 400 Verfahren bedeuten für den Stern 400 Rechtsextremisten in den Reihen der Landespolizei. Dies ist eine klare Vorverurteilung ohne Grundlage und daher journalistisch unredlich.
Um angesichts geringer Zahlen trotzdem ein Bedrohungsszenario für die Demokratie entwerfen zu können, zitiert der Stern entsprechend sorgenvolle O-Töne. So sagte beispielsweise Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul dem Blatt:
"Polizisten, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sondern extremistische Ansichten verfolgen, sind eine große Gefahr für die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit. (…) Diese Menschen will ich nicht bei der Polizei haben."
Der Rechtsextremismus-Begriff wird in der Diskussion in Deutschland bewusst schwammig gehalten. Auch Menschen mit konservativen Ansichten zu Themen wie beispielsweise LGBT oder Zuwanderung werden von den deutschen Medien regelmäßig dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet.
Wie schon im Fall von Correctiv wurde die Meldung einer rechtsextremen Unterwanderung der Polizei von den großen deutschen Medien unmittelbar aufgenommen und breit gestreut. Zu erwarten ist, dass das Thema in den kommenden Tagen und Wochen ebenso breit diskutiert wird wie die angeblichen Vertreibungspläne der AfD, obwohl auch dieses Mal die Fakten dafür keinen Anlass bieten.
Die Botschaft richtet sich klar an potenzielle Wähler der AfD unter der deutschen Beamtenschaft. AfD wählen kann in Deutschland negative Konsequenzen nach sich ziehen, droht der deutsche Mainstream erneut seinen Lesern.
Mehr zum Thema – Grünenabgeordnete über Abhörskandal: "Desinformationen können auch wahre Begebenheiten sein"
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.