Deutschland

Kiffer im Glück – Konsum von Cannabis ab 1. April teillegalisiert

Mit dem 1. April tritt das Cannabisgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wird der Konsum legalisiert. Der Handel bleibt weiterhin verboten. Die Legalisierung wurde vor dem Brandenburger Tor mit öffentlichem Konsum gefeiert. Gesundheitliche Gefahren bei chronischem Gebrauch bestehen überdies.
Kiffer im Glück – Konsum von Cannabis ab 1. April teillegalisiertQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Andreas Friedrichs

Seit heute ist der Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene legal. Nachdem der Bundesrat der Teillegalisierung am 22. März zugestimmt hat, trat das Cannabisgesetz zum 1. April in Kraft. Das Gesetz erlaubt in den eigenen vier Wänden den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis, bis zu 25 Gramm dürfen mitgeführt werden. Der Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen in der eigenen Wohnung ist legal. Weiterhin verboten bleibt der An- und Verkauf von Cannabis. Auch Minderjährigen darf Cannabis weiterhin nicht zugänglich gemacht werden. Ein Konsumverbot gilt in der Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten. In Fußgängerzonen ist das Kiffen erst nach 20 Uhr gestattet. 

Ob es angesichts der Vielzahl der Regeln zu einer Ent- oder einer noch zunehmenden Belastung der Justiz kommen wird, ist strittig. Justizminister Marco Buschmann (FDP) geht von einer Entlastung aus. 

"Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet",

sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Die Polizei hat dagegen angekündigt, vermehrt Kontrollen durchführen zu wollen. Vor allem die Autofahrer sollen häufiger als bisher auf herabgesetzte Fahrtüchtigkeit durch Cannabis kontrolliert werden. 

In der Nacht zum 1. April trafen sich rund 1500 bekennende Cannabis-Konsumenten in Berlin am Brandenburger Tor, um die Teillegalisierung gemeinsam zu feiern und von ihrem neuen Recht Gebrauch zu machen, sich in der Öffentlichkeit einen Joint anzustecken. 

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) fordert nun in einem nächsten Schritt in Modellversuchen den kommerziellen Handel zu erproben. Die Legalisierung auch des Handels war ursprünglich im Rahmen des Cannabisgesetzes geplant. Sie würde jedoch gegen EU-Regelungen verstoßen und soll jetzt in einem zweiten Schritt regional und mit Auflagen umgesetzt werden. 

Befürworter der Legalisierung behaupten, dass der Konsum von Cannabis mit vergleichsweise geringen gesundheitlichen Risiken behaftet sei. Dem widersprechen Experten. Es gibt einen Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum und dem Risiko psychisch zu erkranken. Cannabis-Konsumenten leiden häufiger an einer Angst-Störung, an Depressionen oder einer bipolaren Störung als der gesellschaftliche Durchschnitt. Auch das Risiko, an einer Psychose zu erkranken, wird durch Cannabis erhöht. Konsum in jungen Jahren führt zur Verzögerung der sozialen Entwicklung. 

Eine Legalisierung von Cannabis ist in Russland weiterhin nicht geplant. Im Jahr 2020 erklärte Russlands Präsident Putin, dass die immer weiter voranschreitende Legalisierung von Cannabis in der Welt für Russland eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darstelle. 

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