Deutschland

Gerichtsurteil: Correctiv muss einen Satz aus Verleumdungsartikel entfernen

Die aktuellen landesweiten Proteste richten sich alleinig gegen das "Hassobjekt" AfD. Ein verleumdetes CDU-Mitglied klagte ausgehend von der brisanten "Correctiv-Recherche" nun erfolgreich gegen Inhalte des Artikels, betreffend seine Person und ihm unterstellte Aussagen. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Gerichtsurteil:  Correctiv muss einen Satz aus Verleumdungsartikel entfernenQuelle: Legion-media.ru © Rainer Weisflog

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg tagte am 27. Februar zum Thema zweier Anträge auf einstweilige Verfügung hinsichtlich getätigter Aussagen im Correctiv-Artikel vom 10. Januar. Der Klagende ist CDU-Mitglied und Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Im Rahmen der Verhandlung ging es auch um mehrere eidesstattliche Erklärungen beider Seiten, allesamt zu den Ereignissen in einem Potsdamer Hotel im November des Vorjahres. Das Gericht fordert nun die Correctiv-Redaktion in einem Urteil dazu auf, eine im Artikel formulierte Behauptung über Vosgerau zu unterlassen und damit zu entfernen. Gegebenenfalls drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die eingereichten eidesstattlichen Versicherungen wurden seitens der Richter bei der Urteilsfindung nicht beachtet.

Der verleumdete Vosgerau, wie auch seine Anwälte, bewerten den Gerichtsbeschluss als Erfolg, mit dem Wissen, dass dabei nur einer von drei eingereichten Klagepunkten schlussendlich zu der Urteilsverkündung führte. Der Correctiv-Text unterstellte dem Staatsrechtler, bei seiner Vortragsrede bei dem "Geheimtreffen" zum Thema Briefwahloptionen in Deutschland dazu aufgerufen zu haben, "möglichst viele Wahlprüfungsbeschwerden" einzureichen. Vosgerau widersprach der Darstellung auf diesbezügliche Correctiv-Anfrage vor Erscheinen des finalen Textes. Genau das Gegenteil sei Bestandteil seines Vortrags gewesen. Er habe erläutert, "es komme gerade nicht auf die Zahl der Beschwerden an, sondern darauf, dass sie gut begründet seien." 

Der dem Springer-Verlag zugehörigen Welt-Zeitung liegt der Hamburger Gerichtsbeschluss vor. Ein Artikel dazu resümiert nun:

"Die Begründung ist gerade mal drei Seiten lang und dürfte für weitere Diskussionen sorgen (...) Vosgeraus Eilantrag zielte konkret auf drei kleine Passagen ab, in denen 'Correctiv' ihn betreffend falsch oder bewusst unvollständig berichtet habe. Nur in einem Fall sprach ihm das LG Hamburg einen Unterlassungsanspruch zu."  

Die seitens Vosgerau beauftragte Kanzlei Höcker erklärt zu dem Gerichtsurteil in einer Pressemitteilung:

"Das Gericht begründet das Verbot damit, dass diese Aussage – zum Thema Wahlprüfungsbeschwerden – unwahr ist. Zitat LG Hamburg: 'Leserinnen und Leser entnehmen der Äußerung (...) das Verständnis, dass der Antragsteller, wenn nicht wörtlich, so doch wenigstens sinngemäß gesagt habe, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Wahlprüfungsbeschwerden Erfolg hätten, umso größer sei, je mehr Beschwerden eingelegt würden. Dies ist prozessual unwahr.'"

Eine weitere, mehr als erkenntnisreiche Erklärung gab zudem die Correctiv-Anwaltsseite im Prozess zu Protokoll. Dazu heißt es in der Erklärung von Vosgeraus Anwälten:

"Angeblich geplante Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien: Correctiv stellt schriftsätzlich klar, dass dieser Hauptvorwurf gar nicht Thema des Treffens war (...) Das bestätigt Correctiv gleich dreimal, Zitate aus dem Schriftsatz von Correctiv:

'Eine derartige Tatsachenbehauptung, die dem Beweise oder der Glaubhaftmachung zugänglich wäre, wird in dem streitgegenständlichen Artikel nicht erhoben. Im Gegenteil: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat Sellner in seinen Ausführungen ausdrücklich als juristische Sperre für eine Ausweisung anerkannt.'

'Eine derartige Tatsachenbehauptung stellt die streitgegenständliche Berichterstattung aber gar nicht auf.'

'Eine Tatsachenbehauptung mit diesem faktischen, dem Beweise zugänglichen Gehalt hat die Antragsgegnerin im streitgegenständlichen Artikel nicht aufgestellt.'

Der Welt-Artikel resümiert ausgehend von dem Gerichtsbeschluss, dass als "wertvoller Umstand" gewertet werden müsse, dass das Correctiv-Team im Laufe des Gerichtsverfahrens "die Kernvorwürfe präzisiert hat", anders formuliert: die maßgeblichen Formulierungen beeindruckend offenherzig revidiert hat. Der Welt-Artikel erläutert:

"Keine 'Massendeportationen' im Sinne einer zweiten Wannsee-Konferenz seien in Potsdam geplant worden, sondern hauptsächlich ein rassistisch motivierter Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft."

Diverse Korrekturen seitens der verantwortlichen Correctiv-Redaktion, seit dem Erscheinungstag am 10. Januar, bestätigen das sehr dünne Fundament eines Konstrukts von Halbwahrheiten und Unterstellungen.

Der Screenshot zeigt mit den blauen Kreisen die Häufigkeit von Nachbearbeitungen am Online-Artikel, seitens der Correctiv-Redaktion nach der Veröffentlichung. Teilweise mehrfach an einem Tag.

Die im Artikel formulierten Vorwürfe an die Teilnehmer der privaten Veranstaltung führten immerhin zu negativen beruflichen Konsequenzen einzelner Anwesender (Beispiel 1, Beispiel 2). Hauptsächlich führten sie jedoch aufgrund der überspitzten Behauptung und Unterstellung von "Deportationsplänen" zu einer unmittelbaren dynamischen "Anti-AfD"-Stimmung im Land. Dokumentiert durch diesbezügliche wertende Äußerungen seitens der Politik, unterstützenden Medienbeiträgen und daraus resultierenden landesweiten Demonstrationen.

Das Anwaltsteam von Vosgerau resümiert zu dem Urteil, dass sich "der Leser einen eigenen Eindruck verschaffen und sich fragen möge, weshalb Correctiv die Stellungnahme Vosgeraus nicht annähernd vollständig abdruckte", dies bezogen auch auf die anderen beiden nicht im Prozess bewerteten Anklagepunkte. Weiter heißt es:

"Soweit das Gericht meint, Correctiv dürfe Zitate unseres Mandanten massiv kürzen und so der Öffentlichkeit vorenthalten, halten wir dies allerdings für falsch. Jeder Leser möge sich aber selbst ein Bild machen, welche Vosgerau-Zitate Correctiv seinen Lesern unterschlägt und was der Grund hierfür sein könnte."

Das CDU-Mitglied prüfe nun, "ob er die teilweise Zurückweisung – zweier Anträge – in der nächsten Instanz angreift." Correctiv-Geschäftsführer Schraven hatte bereits zuvor angekündigt, gegebenenfalls durch alle Instanzen prozessieren zu wollen.

Mehr zum Thema - Correctiv-Geschäftsführer Schraven bezeichnet AfD-Politiker als Faschisten

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