Fußball: Fan-Banner provoziert DFB mit "Zwei-Geschlechter-These" – 18.000 Euro Geldstrafe
Die nüchterne Statistik des 25. November 2023, 12. Spieltag in der Bundesliga-Saison 2023/2024, lautet: "Bayer 04 Leverkusen gewinnt vor 42.100 Zuschauern 3:0 gegen Werder Bremen. Es kam zu sechs Auswechslungen und vier Gelben Karten." So weit, so unspektakulär, wäre da nicht ein größeres Banner in der Kurve der angereisten Leverkusener Fangemeinde dokumentiert worden. Das Fußballmagazin Kicker fasste zum sich dynamisierenden Vorgang zusammen:
"Nach Angaben des DFB hatten Anhänger Bayers während der Partie am 12. Spieltag bei Werder Bremen ein Banner mit einem diskriminierendem Inhalt gezeigt."
Die Fußballsendung "ran" kommentiert zum Vorfall, ebenfalls erläuternd:
"Die Bayer-Fans hatten am 25. November beim Auswärtsspiel in Bremen ein Banner gezeigt, das als queerfeindlich gewertet wurde.
'Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2 Geschlechter', lautete die Botschaft auf dem Spruchband.
'Diese Aktion war geschmacklos und falsch und sie hat nichts mit Werten wie Offenheit und Toleranz zu tun, für die Bayer 04 als Organisation steht', sagte Bayer-Geschäftsführer Fernando Carro der Bild-Zeitung."
Laut dem Kölner Express hätten sich die Reaktionen in den sozialen Medien gegen die verantwortlichen "Ultras" mehrheitlich kritisch bis empört gezeigt:
Leverkusen offen transfeindlich.Verpisst euch#SVWB04pic.twitter.com/NdrK6RftA2
— Humpenhans (@SVWSCP) November 25, 2023
So zitierte der Express-Artikel aus dem November 2023 einfühlsam berichtend:
"Es gab auch Mitgefühl: 'Ganz viel Kraft an alle queren Leverkusener*Innen. Ich weiß, wie’s sich anfühlt, die Fanszene nicht als Safe Space wahrnehmen zu können, seid euch gewiss, ihr seid toll, wie ihr seid'."
Am 29. Januar 2024 heißt es nun auf der Webseite des Deutschen Fußball-Bund (DFB):
"Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden, unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre."
Die DFB-Mitteilung betont abschließend: "Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig".
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